Zusätzliche Aufsicht über Versicherungsgruppen
Vaduz (ots)
Versicherungsunternehmen, die einer Versicherungsgruppe angehören, sollen künftig einer zusätzlichen Beaufsichtigung unterliegen, damit die Eigenmittelausstattung des Unternehmens besser beurteilt werden kann. Das entsprechend revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz wurde von der Regierung an den Landtag weitergeleitet.
Mit der Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes wird die so genannte "Versicherungsgruppen-Richtlinie" des EWR-Abkommens in nationales Recht umgesetzt. Die Richtlinie trägt dem Umstand Rechnung, dass die meisten Versicherungsunternehmen in eine Konzernstruktur eingebettet sind. Durch die zusätzliche Aufsicht soll verhindert werden, dass zwar das Einzelunternehmen das Eigenmittelerfordernis erfüllt, dass aber in der Gruppe insgesamt z.B. durch das mehrfache Belegen von Eigenmittel-Bestandteilen zu wenig Eigenmittel vorhanden sind.
Eine weitere EWR-Richtlinie, die durch diese Revision umgesetzt wird, betrifft den Informationsaustausch mit Drittstaaten. Diese Richtlinie sieht Möglichkeiten vor, um Kooperationsvereinbarungen über einen Informationsaustausch mit Behörden von Drittstaaten treffen zu können.
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