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Baldiges Inkrafttreten des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs

Vaduz (ots)

Gestern kam in New York die für das Inkrafttreten
des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs
(International Criminal Court, ICC) notwendige Anzahl an
Ratifikationen zusammen: In einer unter anderem im Gedenken an die
Ereignisse des 11. September organisierten Sonderveranstaltung
hinterlegten Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kambodscha,
Demokratische Republik Kongo, Irland, Jordanien, Mongolei, Niger,
Rumänien und die Slowakei gleichzeitig ihre Ratifikationsinstrumente,
womit nunmehr 66 Länder das ICC-Statut ratifiziert haben.
Liechtenstein hinterlegte sein Ratifikationsinstrument als 40. Staat
bereits am 2. Oktober 2001. Das ICC-Statut tritt zwei volle
Kalendermonate nach der gestrigen 60. Ratifikation in Kraft, also am
1. Juli dieses Jahres.
Zum ersten Mal in der Geschichte besteht damit eine internationale
Strafgerichtsbarkeit über die Verbrechen des Völkermords, der
Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen sowie - zu
einem späteren Zeitpunkt - die Aggression. Der ICC kann durch einen
Vertragsstaat, den Sicherheitsrat oder aufgrund einer Initiative der
Anklagebehörde befasst werden, und dies lediglich in Fällen, wo die
primär zuständige nationale Gerichtsbarkeit nicht willens oder nicht
dazu imstande ist, die begangenen Verbrechen strafrechtlich zu
ahnden. Da das Statut keine rückwirkende Kraft hat, fallen
ausschliesslich Verbrechen, welche nach dem Inkrafttreten am 1. Juli
begangen werden, in die Gerichtsbarkeit des ICC.
Der ICC soll unter anderem die Einsetzung internationaler Gerichte
zu einzelnen Ländersituationen unnötig machen - in den letzten zehn
Jahren sind durch die Vereinten Nationen oder unter ihrer Mitarbeit
Tribunale zum ehemaligen Jugoslawien, Ruanda und Sierra Leone
geschaffen worden. Diese bereits bestehenden Tribunale werden ihre
angefangenen Arbeiten möglichst bald zu Ende bringen.
Während der Ratifikationsprozess einen guten Verlauf nimmt, hat
sich die Opposition der Vereinigten Staaten seit der Verabschiedung
des Römer Statuts im Juli 1998 weiter verhärtet: Die USA fürchten
trotz dem Primat der nationalen Gerichte die strafrechtliche
Verfolgung von US-Truppenangehörigen sowie politisch motivierte
Klagen gegen US-Vertreter vor dem ICC. Nachdem die
Clinton-Administration das ICC-Statut Ende des Jahres 2000
unterzeichnet hatte, erklärte die neue republikanische
Administration, sie fühle sich durch diese Unterzeichnung nicht
gebunden und kündigte bald eine vollständige Opposition gegen den ICC
an, unter anderem auch durch die Ausübung von Druck auf andere
Staaten, das Statut nicht zu ratifizieren. Aufgrund dieser
Ausgangslage wird der ICC von Anbeginn seiner Arbeiten unter starkem
politischem Druck stehen.
Wie der Internationale Gerichtshof und das Jugoslawien-Tribunal
wird der ICC Sitz in Den Haag haben. Die Arbeiten zur Einrichtung der
Gebäulichkeiten und der weiteren Infrastruktur sind im Gang, die
ersten Richterwahlen werden im Januar 2003 stattfinden.

Kontakt:

Presse- und Informationsamtes des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: www.presseamt.li
Nr. 183

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