Änderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Taliban (Afghanistan)
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 23. April 2002 eine Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber den Taliban (Afghanistan) beschlossen. Die bisherigen Sanktionen gegenüber Afghanistan werden aufgehoben bzw. auf Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Osama bin Laden, der Gruppierung ,Al-Qaida» oder den Taliban beschränkt. Die Sanktionen erstrecken sich dabei auf das Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern, das Ein- und Durchreiseverbot sowie die Sperrung von Geldern und den Zahlungsverkehr. Mit dieser Verordnungsabänderung werden die Resolutionen 1388 (2002) und 1390 (2002) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen umgesetzt.
Die Verordnung tritt am 29. April 2002 in Kraft.
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