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Personalplanung bei der Staatsanwaltschaft

Vaduz (ots)

Verschiedene nichtständige Stellen bei der
Staatsanwaltschaft sollen in ständige Stellen umgewandelt werden.
Dies hat die Regierung in ihrer Sitzung vom 21. Mai 2002 beschlossen
und einen entsprechenden Bericht und Antrag zuhanden des Landtags
verabschiedet.
Die Regierung hat im Jahre 2000 nach einer
Organisationsüberprüfung und nach massiven Problemen in der
Strafrechtspflege (vor allem bei der Bearbeitung ausländischer
Rechtshilfeersuchen in Strafsachen und inländischen
Wirtschaftsstrafsachen) einen Leitenden Staatsanwalt und in der Folge
vier weitere Staatsanwälte bestellt. Das Sekretariat der
Staatsanwaltschaft wurde durch zwei befristete Anstellungen
aufgestockt.
Durch diese personellen Sofortmassnahmen und die vom Leitenden
Staatsanwalt veranlassten organisatorischen Verbesserungen konnten
die bestehenden Missstände behoben werden. Dies hat wesentlich dazu
beigetragen, dass Liechtenstein von der Financial Action Task Force
(FATF) von der Liste nicht kooperativer Staaten gestrichen wurde.
Die Erfahrungen seit Sommer 2000 erlauben der Regierung nunmehr,
den längerfristigen Personalbedarf der Staatsanwaltschaft zu
beurteilen. Die Regierung ist der Überzeugung, dass die Umwandlung
der 5 nichtständigen in ständige Stellen (3 Stellen für Staatsanwälte
und 2 Stellen im Sekretariatsbereich) notwendig ist, damit die
Staatsanwaltschaft auch in Zukunft die ihr in einem Kernbereich des
Gesetzesvollzuges zukommenden wichtigen Aufgaben erfüllen kann.

Kontakt:

Ressort:
Präsidium/Regierungschef
Otmar Hasler

Sachbearbeitung:
Ressort Präsidium
Tel. +423/236'60'06

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 254 2002/1535-302

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