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EWG-Richtlinien zur Rechnungslegung abgeändert

Vaduz (ots)

Die Regierung hat einen Bericht und Antrag über die
Abänderung der Richtlinien 78/660/EWG, 83/349/EWG und 86/635/EWG
zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Abänderung wurde notwendig,
da sich die Geschäftspraktiken seit der Inkraftsetzung der
Richtlinien sehr verändert haben, was teilweise zu einer
Weiterentwicklung der Rechnungslegungsgrundsätze sowohl auf
nationaler als auch auf internationaler Ebene geführt hat.
Erklärter Zweck der Richtlinie ist es, allen Gesellschaften oder
einzelnen Gruppen von Gesellschaften, die diesen Richtlinien
unterliegen, für die Erstellung des Jahresabschlusses und des
konsolidierten Abschlusses oder lediglich für den konsolidierten
Abschluss die Bewertung zu Marktwerten zu gestatten. Aufgrund der
geänderten Richtlinie ist es in Zukunft möglich, gleichzeitig die
International Accounting Standards (IAS) und die
Rechnungslegungsrichtlinien zu befolgen.
Die Dynamik der internationalen Finanzmärkte hat dazu geführt,
dass gegenwärtig nicht nur traditionelle primäre Finanzinstrumente
wie Aktien und Schuldverschreibungen, sondern auch verschiedene
Formen derivativer Finanzinstrumente wie standardisierte und andere
Termingeschäfte, Optionen und Swaps auf breiter Ebene verwendet
werden. Die international führenden Einrichtungen für die Festlegung
von Rechnungslegungsstandards rücken von der Bewertung dieser
Finanzinstrumente zu historischen Kosten ab und befürworten eine
Rechnungslegung auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwerts ("fair
value"). Die erklärte Politik der EU-Kommission ist es, die
europäischen Rechnungslegungsrichtlinien an die IAS anzupassen.
Die vorliegende Richtlinie soll durch eine Änderung des Personen-
und Gesellschaftsrechts (PGR) umgesetzt werden.

Kontakt:

Ressort
Justiz/Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck

Sachbearbeitung
Am für Finanzdienstleistungen
Tel. +423/236'62'21

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 509

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