Verfassungsinitiative «Verfassungsfrieden»
Vaduz (ots)
Am 21. Oktober 2002 meldete das Initiativkomitee «Verfassungsfrieden» bei der Regierung eine Volksinitiative zur Partialrevision der Landesverfassung an. Die Revisionsvorlage beinhaltet Abänderungsvorschlage zu Art. 9 und 65 (Sanktionsrecht), Art. 10 (Notverordnung), Art. 107bis (Richterernennung) sowie Art. 112 (Kompetenzen Staatsgerichtshof) der Verfassung. Angemeldete Verfassungsinitiativen sind gemäss Volksrechtegesetz von der Regierung in einem Vorprüfungsverfahren auf deren Übereinstimmung mit für Liechtenstein geltenden staatsvertraglichen Bestimmungen sowie mit den Bestimmungen des Volksrechtegesetzes zu prüfen. Dem Landtag ist ein Bericht über diese Vorprüfung vorzulegen.
Die Regierung hat in ihrer gestrigen Sitzung den Bericht zur Vorprüfung der Verfassungsinitiative des Initiativkomitees «Verfassungsfrieden» verabschiedet. Sie kommt in ihrem Bericht zum Schluss, dass die Verfassungsinitiative die im Volksrechtegesetz geregelten materiellen und formellen Voraussetzungen erfüllt, mit den von Liechtenstein eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen vereinbar ist und zur Unterschriftensammlung zugelassen werden kann.
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