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Leistungsvereinbarungen mit Medien werden offen gelegt

Vaduz (ots)

Die Leistungsvereinbarungen, welche die Regierung
mit drei Medienhäusern abgeschlossen hat, werden im Sinne einer
umfassenden Transparenz offen gelegt.
Vor der Offenlegung prüfte der Rechtsdienst der Regierung in einem
Gutachten das Verhältnis zwischen Informations- und
Datenschutzgesetz. Die Abklärungen des Rechtsdienstes haben ergeben,
dass einer Offenlegung der Leistungsvereinbarungen nach dem Grundsatz
der Interessensabwägung grundsätzlich keine private Interessen
entgegenstehen. Der Rechtsdienst empfiehlt in seiner Stellungnahme
dennoch, Daten, welche beispielsweise Rückschlüsse auf Monatslöhne
einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Medienunternehmen
zulassen, nicht bekannt zu geben oder offen zu legen. Schützenswerte
private Daten werden deshalb anonymisiert.
Die Regierung wird den entsprechenden Interessensgruppen, welche
Akteneinsicht in die Leistungsvereinbarungen verlangt haben, die
Akten unter Wahrung der Anonymität der schützenswerten privaten Daten
offen legen. Damit soll auch der in der Öffentlichkeit von einigen
Interessensgruppen suggerierte Vorwurf an die Regierung, in den
Leistungsvereinbarungen etwas verstecken zu wollen, entkräftet
werden. Im Übrigen hat sich der Inhalt der Leistungsvereinbarung vom
Entwurfstadium am 6. Dezember 2000 bis zur Unterzeichnung nicht
geändert.
Die Regierung ist stets bemüht, transparent und offen zu
informieren. Allerdings dürfen im Sinne einer Informationspolitik die
schützenswerten Interessen Privater nicht verletzt werden.

Kontakt:

Presse- und Informationsamtes
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li

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