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SOLVIT - das Problemlösungsnetz für den Europäischen Wirtschaftsraum

Vaduz (ots)

Liechtenstein ist seit 1. Mai 1992 Vertragsstaat des
EWR-Abkommens (EWRA), an welchem neben Liechtenstein, Norwegen und
Island auch die 15 EU-Staaten teilnehmen, und profitiert daher vom
EWR-weiten Binnenmarkt. Das EWRA bietet Bürgern, die in einem anderen
EWR/EU-Mitgliedstaat leben oder arbeiten, bzw. Unternehmen, die ihre
Märkte ausweiten wollen, interessante Möglichkeiten. Obwohl das EWRA
grundsätzlich gut funktioniert, werden Bürger und Unternehmen
manchmal mit Problemen infolge einer möglicherweise fehlerhaften
Anwendung von EWR-Vorschriften durch Behörden eines anderen EWR/EU-
Mitgliedstaates konfrontiert.
Das Problemlösungsnetz "SOLVIT" wurde von der Europäischen Union
eingerichtet, um derartige Probleme so effizient wie möglich und ohne
Rückgriff auf Gerichtsverfahren zu lösen. Das Problemlösungsnetz
"SOLVIT" ist für den Bürger und für Unternehmen kostenlos. Der
offizielle Start von SOLVIT war am 22. Juli 2002, nachdem SOLVIT in
einer halbjährigen Pilotphase getestet wurde. Den EWR/EFTA-Staaten
(Liechtenstein, Norwegen und Island) wurde bereits in der Pilotphase
Zugang zu SOLVIT gewährt.
SOLVIT ist ein alternativer Problemlösungsmechanismus.
Vorgeschlagene Lösungen sind nicht bindend für den Antragsteller und
können nicht angefochten werden. SOLVIT sollte zudem nicht genutzt
werden, wenn rechtliche Schritte bereits eingeleitet wurden, wenn
aufgrund nationaler Rechtsvorschriften Fristen zur Wahrung von
Rechten eingehalten werden müssen oder wenn es sich um ein Problem
zwischen zwei Unternehmen oder zwischen einem Unternehmen und einem
Verbraucher handelt.     Beispiele für grenzüberschreitende Probleme,
die über SOLVIT gelöst werden können, sind: Diplomanerkennung, Zugang
zu Studien, Sozialversicherungen, Kraftfahrzeug-Zulassung,
Marktzugang von Waren und Dienstleistungen, öffentliches
Beschaffungswesen, Unternehmensgründung, Niederlassung usw.
Das SOLVIT-System basiert auf einem Netz von SOLVIT-Stellen, die
bei den nationalen Verwaltungen der einzelnen EWR/EU- Mitgliedstaaten
angesiedelt sind. Die «Heimat»-SOLVIT-Stelle prüft zunächst die
Einzelheiten des Problems, mit welchem sich ein Bürger oder ein
Unternehmen an die Stelle wendet. Dann erfasst sie den Fall in einem
Online-Datenbanksystem, das die automatische Weiterübermittlung an
jene SOLVIT-Stelle des anderen Mitgliedstaates, in dem das Problem
auftritt (die «federführende» SOLVIT-Stelle), ermöglicht. Die
federführende SOLVIT-Stelle bestätigt innerhalb einer Woche, ob sie
den Fall übernimmt oder nicht. Die Frist, eine Problemlösung zu
finden, beträgt 10 Wochen. Die beiden SOLVIT-Stellen stehen bei der
Bearbeitung des Falles in Verbindung, und die Heimat-SOLVIT-Stelle
unterrichtet den Antragsteller über die Fortschritte und die
vorgeschlagene Lösung.
SOLVIT bietet die Möglichkeit einer schnellen, kostengünstigen und
wirksamen Lösung von Problemen im Rahmen des EWRA. Häufig kann ein
Fall über das SOLVIT-System schneller gelöst werden als über formelle
Verfahren. Weitere Einzelheiten zu SOLVIT finden Sie unter folgender
Webadresse: http://europa.eu.int/comm/internal_market/solvit
In Liechtenstein übernimmt die Stabsstelle EWR der Regierung
(SEWR) die Funktion der "Heimat"-SOLVIT-Stelle. Sollten Sie sich als
Privatperson oder als Unternehmen in Ihren Rechten dadurch verletzt
fühlen, dass eine ausländische Behörde eines EWR/EU- Mitgliedstaats
das EWRA nicht bzw. nicht richtig anwendet, so kontaktieren sie die
Stabsstelle EWR, Europark/Austrasse 79, 9490 Vaduz, Tel.
+423/236'6037, Fax. +423/236'6038, mailto: 
EEA.Coordination-Center@sewr.llv.li

Kontakt:

Ressort: Präsidium/Regierungschef Otmar Hasler
Sachbearbeitung: Stabsstelle EWR (+423/236'60'49)

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 640 27. November 2002

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