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pafl: Zivilprozessordnung wird abgeändert - Verfahrenshilfe auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

(ots)

Vaduz, 6. August (pafl) -

Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 5. August einen Bericht und Antrag zur Abänderung der 
Zivilprozessordnung zuhanden des Landtags verabschiedet. Durch die 
vorgeschlagene Änderung der Zivilprozessordnung soll die 
Verfahrenshilfe, die bislang nur innerstaatlich möglich ist, auf 
Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 
ausgebaut werden.
Die Zivilprozessordnung (Gesetz über das gerichtliche Verfahren 
in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) sieht im Kapitel 
"Verfahrenshilfe" vor, dass den Parteien und Nebenintervenienten in 
einem zivilrechtlichen Verfahren die Prozesskosten vorläufig 
erlassen werden können und dass ihnen ein Vertreter unentgeltlich 
beigestellt werden kann, wenn sie nicht in der Lage sind, ihre 
Prozesskosten aufzubringen, ohne den notwendigen Unterhalt zu 
beeinträchtigen, und die Prozessführung nicht offenbar mutwillig 
oder aussichtslos erscheint. Diese Verfahrenshilfe ist bisher nur 
innerstaatlich möglich. Durch die Abänderung der Zivilprozessordnung 
soll sie auf Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für 
Menschenrechte ausgedehnt werden.

Kontakt:

Ressort Justiz
Tel.: +423/236 60 08

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