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pafl: Stellungnahme zur Totalrevision des Gesetzes über Investmentunternehmen

(ots)

Vaduz, 31. März (pafl) – Die Regierung hat eine Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung zur Totalrevision des Gesetzes über Investmentunternehmen aufgeworfenen Fragen zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Vorlage wurde einhellig positiv gewürdigt und das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.

In der Eintretensdebatte wurde die intensive Zusammenarbeit mit den 
Vertretern der Berufsverbände im Rahmen der Erarbeitung des Gesetzes 
positiv bewertet. Man war sich einig, dass diese Vorlage zur 
Wettbewerbsfähigkeit des Fondsplatzes Liechtenstein beiträgt.
In der Stellungnahme wurde auf einzelne spezielle Punkte der Vorlage 
wie zum Beispiel die Fristen für die verschiedenen Bewilligungen 
näher eingegangen. Zusätzlich brachten die Vertreter im Landtag auch 
die Themen "fiskalische Rahmenbedingungen" sowie 
"Doppelbesteuerungsabkommen" auf. Diese waren aber nicht Gegenstand 
der Gesetzesvorlage und deren Behandlung wurde aus der aktuellen 
Diskussion ausgeschlossen und auf einen späteren Zeitpunkt 
verschoben.
Im Zuge der Überarbeitung des Gesetzes über Investmentunternehmen 
(IUG) zeigte sich, dass das Postgesetz Verweise auf das IUG enthält 
und dass einzelne im Postgesetz enthaltene Begriffe nach 
Inkraftsetzung dieser Gesetzesvorlage nicht mehr korrekt sind. 
Weiters stellte sich heraus, dass ein Artikel des Personen und 
Gesellschaftsrechts aufgrund der Revision des IUG diesem 
widerspricht. Diese zwei Ungereimtheiten wurden in Teil II und III 
der Stellungnahme berücksichtigt und es wurde der Antrag gestellt, 
das Postgesetz und das Personen- und Gesellschaftsrecht entsprechend 
abzuändern, so dass bei Inkraftsetzung der Gesetzesvorlage IUG keine 
Widersprüche bestehen.

Kontakt:

Finanzmarktaufsicht
Beatrix Jäger
Tel.: +423/236 62 23

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