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pafl: Stellungnahme zum Gesetz über die Versicherungsvermittlung

(ots)

Vaduz, 26. April (pafl) – Die Regierung hat eine Stellungnahme zu den bei der ersten Lesung im Landtag zur Schaffung eines Gesetzes über die Versicherungsvermittlung aufgeworfenen Fragen verabschiedet. Die Regierung ist darin unter anderem detailliert auf die Thematik, weshalb die Banken grundsätzlich nicht vom Geltungsbereich des Versicherungsvermittlungsgesetzes ausgenommen werden können, und auf Fragen im Hinblick auf das zu schaffende Register eingegangen.

Die Versicherungsvermittler-Richtlinie 2002/92/EG betrifft alle 
Personen, die Versicherungsvermittlungs-Dienstleistungen erbringen. 
Die Richtlinie geht somit von einem funktionalen Begriff der 
Versicherungsvermittlung aus und will damit eine lückenlose 
Erfassung aller Vermittlertypen sicherstellen. Die Richtlinie soll 
Personen betreffen, deren Tätigkeit darin besteht, für Dritte 
Versicherungsvermittlungsdienstleistungen für eine Gegenleistung zu 
erbringen. Eine Ausnahme darf nur jene Personen betreffen, die eine 
andere Berufstätigkeit, zum Beispiel als Steuerexperte oder 
Buchhalter, ausüben und im Rahmen dieser anderen Berufstätigkeit 
gelegentlich über Versicherungsschutz beraten oder lediglich 
allgemeine Informationen über Versicherungsprodukte erteilen.
Banken und Investmentunternehmen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit 
Versicherungen vermitteln, können vor diesem Hintergrund nicht 
gänzlich vom Geltungsbereich des Versicherungsvermittlungsgesetzes 
ausgenommen werden, da ihre Tätigkeit in aller Regel darauf abzielen 
wird, einen Versicherungsvertrag abzuschliessen. Sowohl Banken als 
auch Investmentunternehmen müssen damit von der Finanzmarktaufsicht 
registriert werden.
Betreffend die Frage, wer in dem zu schaffenden Register erfasst 
wird, hält die Regierung fest, dass sowohl die natürlichen als auch 
die juristischen Personen registriert werden, welche in der 
Versicherungsvermittlung tätig sind. Bei den juristischen Personen 
sind zudem die Namen der natürlichen Personen, die im Rahmen des 
Leitungsorgans für die Vermittlungstätigkeit verantwortlich sind, zu 
erfassen. Die Finanzmarktaufsicht wird ein öffentliches Register 
führen. Geplant ist eine Online-Lösung. Die im Register 
eingetragenen Daten sind öffentlich und die Finanzmarktaufsicht 
stellt die Daten zur unentgeltlichen Abfrage im Internet bereit, 
wobei der Zugang zum Versicherungsvermittlerregister von der Website 
der Finanzmarktaufsicht möglich sein soll. Die Arbeiten sowie die 
technischen Abklärungen, die für die Schaffung des 
Versicherungsvermittlerregisters notwendig sind, sind im Gange, so 
dass eine Online-Lösung rechtzeitig mit Inkrafttreten des 
Versicherungsvermittlungsgesetzes vorliegen sollte.

Kontakt:

Ressort Justiz
Patricia Wildhaber
Tel.: +423/236 60 34

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