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pafl: Neues Gesetz für die Internationale humanitäre Zusammenarbeit

(ots)

Vaduz, 13. Februar (pafl) -

Die Regierung unterbreitet dem
Landtag den Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes 
betreffend die Internationale Humanitäre Zusammenarbeit und 
Entwicklung.
Die humanitäre Agenda hat sich in den letzten Jahren auf 
internationaler wie auch nationaler Ebene stark erweitert und 
bezieht vermehrt auch Fragen zu umweltpolitischen, 
handelspolitischen oder menschenrechtlichen Fragen mit ein. Vor 
diesem Hintergrund stellt das derzeit geltende Gesetz vom 19. 
Dezember 1984 über die Förderung der Entwicklungs- und 
Katastrophenhilfe keine ausreichende Grundlage für das Engagement 
Liechtensteins in diesem Bereich mehr dar.
Das bestehende Gesetz regelt die "Entwicklungs- und 
Katastrophenhilfe", wie sie dort genannt wird, in nur sehr 
allgemeiner Weise, und es sind darin keine Zielsetzungen oder 
inhaltlichen Prioritäten verankert sowie keine organisatorischen 
Leitlinien festgesetzt. Zudem wurde das Gesetz nie aktualisiert und 
Neuerungen wie beispielsweise die als Teil der liechtensteinischen 
Flüchtlingspolitik entstandene Wiederaufbauhilfe sind nicht ins 
Gesetz integriert worden.
Mit der Gesetzesvorlage sollen diese Lücke gefüllt und eine 
übergreifende Strategie und ein einheitlicher sowie 
zukunftsweisender Ordnungsrahmen für die gesamte Internationale 
Humanitäre Zusammenarbeit und Entwicklung (IHZE) Liechtensteins 
geschaffen werden. Es sollen die Ziele, die Tätigkeiten und die 
Organisation des LED und der Regierung, insbesondere des Ressorts 
Äusseres, besser in Übereinstimmung gebracht werden. Im Hinblick auf 
den vorliegenden und seit längerem in Vorbereitung befindlichen 
Gesetzesentwurf hat sich die diesbezügliche Praxis bereits 
weitgehend in diese Richtung entwickelt. Bei der Erarbeitung der 
Gesetzesvorlage sind alle für die Internationale Humanitäre 
Zusammenarbeit und Entwicklung zuständigen Stellen einbezogen 
worden. Es wurde eine breit angelegte Vernehmlassung bei den 
weiteren interessierten Kreisen unter Einschluss der Gemeinden und 
der politischen Parteien durchgeführt. Deren Stellungnahmen wurden 
berücksichtigt.
Die Stiftung Liechtensteinischer Entwicklungsdienst (LED) soll auch 
in Zukunft als privatrechtliche Stiftung im Dienste der 
Entwicklungszusammenarbeit tätig sein, wobei der grösste Teil der 
von ihr eingesetzten finanziellen Mittel wie bisher vom Staat 
stammt.
Die Regierung hat beschlossen, die Ausgaben für die öffentliche 
Entwicklungszusammenarbeit Liechtensteins bis 2009 auf 0,5 Prozent 
des Bruttonationaleinkommens (BNE) zu erhöhen. Bis zum Jahr 2015 
soll der von der UNO vorgegebene Anteil von 0,7 Prozent am BNE 
erreicht werden, vorausgesetzt, der Landtag stimmt den hierzu 
notwendigen Mitteln jeweils im Rahmen der Genehmigung des 
Landesvoranschlags zu. Von einer Verankerung dieser Zielsetzung im 
Gesetz wird aus verschiedenen Gründen abgesehen. Der damit einher 
gehenden Mittelerhöhung und dem zunehmenden administrativen Aufwand 
wird jedoch in der Gesetzesvorlage Rechnung getragen.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Alicia Längle
oder Andrea Hoch
Tel.: +423/236 60 58
alicia.laengle@aaa.llv.li

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