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pafl: Totalrevision des Strafvollzugsgesetzes

(ots)

Vaduz, 29. April (pafl) -

Das geltende Strafvollzugsrecht
stammt grösstenteils aus dem Jahre 1983 und wurde zu einer Zeit 
geschaffen, als sich die tatsächlichen Verhältnisse von der heutigen 
Realität des Strafvollzuges noch sehr unterschieden haben. Die 
Regierung hat nun einen Bericht und Antrag zur Totalrevision des 
Strafvollzugsgesetzes vorgelegt, welche das Recht des Strafvollzuges 
wesentlich konsistenter regelt, als dies bisher der Fall war. Das 
neue Strafvollzugsrecht soll damit mehr Rechtssicherheit sowohl für 
die Gefangenen als auch für das Strafvollzugspersonal schaffen und 
ein modernes Verständnis der Menschenrechte widerspiegeln.
Die vorgeschlagenen neuen Bestimmungen des Strafvollzugsrechts 
wurden vom österreichischen Strafvollzugsgesetz rezipiert, um ein 
reibungsloses Zusammenspiel mit den Bestimmungen der 
Strafprozessordung und dem Strafgesetzbuch zu gewährleisten, welche 
ebenfalls aus dem österreichischen Recht rezipiert worden sind. Zudem
wird so dem engen Zusammenhang mit dem österreichischen 
Strafvollzugssystem Rechnung getragen, da mehrjährige 
Freiheitsstrafen in der Regel in österreichischen Strafanstalten 
vollzogen werden. Des Weiteren wird mit der Gesetzesvorlage der 
rechtsstaatliche Gedanke verstärkt, indem die Bestimmungen des 
Strafvollzuges künftig auf Gesetzesstufe normiert werden. 
Schliesslich werden die Bestimmungen der Strafprozessordnung (StPO) 
betreffend die Behandlung der Untersuchungsgefangenen zeitgemässer 
gestaltet, um zu vermeiden, dass die Letztgenannten schlechter 
gestellt würden als Strafgefangene.

Pressekontakt:

Ressort Justiz
Patricia Wildhaber
Tel.: +423/236 60 34

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