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pafl: Regierung will Rauchverbot in geschlossenen Räumen

Vaduz (ots)

Vaduz, 18. September (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 18. September 2007 ein Gesetz über den 
Nichtraucherschutz und die Werbung für Tabakerzeugnisse beschlossen 
und in den Landtag verabschiedet. So soll in öffentlich zugänglichen 
Räumen wie gastgewerblichen Betrieben, in Ladenlokalen oder 
kulturellen Einrichtungen, die jedermann zugänglich sind, in Räumen 
der öffentlichen Verwaltung und im gesamten Bereich öffentlicher 
Schulen ein Rauchverbot eingeführt werden. Lediglich eine Ausnahme 
vom umfassenden Rauchverbot ist vorgesehen: In besonders 
gekennzeichneten, abgetrennten Räumen mit leistungsfähiger Lüftung 
können "Raucherräume" eingerichtet werden. Regierungsrat Martin Meyer
zum neuen Gesetz über den Nichtraucherschutz und die Tabakprävention:
"Liechtensteins Bevölkerung soll in Zukunft besser vor dem 
Passivrauchen geschützt werden."
Nichtraucher-Schutz kommt an
Nach Schätzungen, die aufgrund ausländischer Studien angestellt 
wurden, ist ein Viertel der nicht rauchenden Bevölkerung in 
Liechtenstein im Durchschnitt täglich während einer Stunde dem 
Passivrauchen ausgesetzt. Vier von fünf Nichtrauchern müssen in 
öffentlichen Räumlichkeiten durch Rauch verunreinigte Luft einatmen. 
Ungefähr jeder Vierte meidet aus diesem Grund, wenn immer möglich, 
öffentliche Räume. Regierungsrat Martin Meyer: "Nicht die Raucher 
sollen diskriminiert werden, sondern es steht der Schutz der 
Nichtraucher vor dem Passivrauchen im Vordergrund. Abklärungen vor 
der Erarbeitung der Gesetzesvorlage haben ergeben, dass der 
Nichtraucher-Schutz auf grosse Zustimmung stösst - teilweise sogar 
bei Rauchern selbst."
Um Kinder und Jugendliche noch besser vor dem Passivrauchen zu 
schützen, wird im neuen Gesetz das Rauchverbot auf den Innen- und den
Aussenbereich der Schulen sowie auf Begegnungs- und Betreuungsstätten
ausgedehnt. Weiters soll die Errichtung von Raucherräumen in Schulen 
nicht erlaubt sein. "Das bereits bestehende Rauchverbot in 
öffentlichen Verkehrsmitteln, das von den Betreibern erlassen wurde, 
erhält somit ebenfalls eine gesetzliche Grundlage", so Regierungsrat 
Martin Meyer.
Darüber hinaus sieht die Gesetzesvorlage vor, dass zur 
Tabakprävention ein Werbeverbot für Tabakerzeugnisse in Presse und 
Rundfunk sowie ein Sponsoringverbot für Veranstaltungen durch die 
Tabakindustrie eingeführt wird.

Kontakt:

Ressort Gesundheit
Sandro D`Elia
Mitarbeiter der Regierung
Tel +423 236 60 10

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