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pafl: Stellungnahme der Regierung zum Mobilitätsmanagement

Vaduz (ots)

Vaduz, 3. Oktober (pafl) - Die Regierung möchte auf
den 1. Januar 2008 ein betriebliches Mobilitätsmanagement für die 
Landesverwaltung einführen. Hierzu muss eine gesetzliche Grundlage 
geschaffen werden. Der Landtag hat das Gesetz über das 
Mobilitätsmanagement des Landes im Mai 2007 in erster Lesung 
behandelt und die Vorlage allgemein begrüsst.
Die Regierung hat jetzt dem Landtag eine Stellungnahme zur 
Schaffung eines Gesetzes über das Mobilitätsmanagement des Landes 
unterbreitet. Mit der Stellungnahme werden die Fragen beantwortet, 
die die Landtagsabgeordneten anlässlich der ersten Lesung des 
Gesetzes aufgeworfen hatten. Die Fragen betrafen vor allem den 
Geltungsbereich des Gesetzes, die Befreiung von Parkplatzgebühren, 
die Regelung der Höhe der Parkplatzgebühren auf Verordnungsebene und 
die Zuteilung der Gebührenerträge.
Für alle Amtsstellen umfassendes Mobilitätsmanagement
Eine Befreiung von Parkplatzgebühren soll in denjenigen Fällen 
gewährt werden, in denen sich der Arbeitsort in erheblicher Distanz 
zur nächsten Haltestelle einer Hauptlinie der LBA befindet. Entgegen 
dem Vorschlag im Bericht und Antrag möchte die Regierung die 
Entfernung zwischen Arbeitsort und Haltestelle der LBA von 450 Meter 
(das entspricht 5 Gehminuten) auf 600 Meter (7 Gehminuten) erhöhen. 
Durch die Erhöhung sollen Grenzfälle vermieden und ein möglichst für 
alle Amtsstellen umfassendes Mobilitätsmanagement eingeführt werden.
Nach Ansicht der Regierung ist es zweckmässig, auf Gesetzes- und 
nicht auf Verordnungsebene die Parkplatzgebühren einzugrenzen. Mit 
den im Gesetz genannten Beträgen sind Parkplatzgebühren von jährlich 
zwischen 330 Franken und 1'100 Franken möglich.
Finanzielle Leistungen zu Gunsten der Abgabenzahlenden
Gemäss Gesetzesvorlage sollen mindestens zwei Drittel der 
Parkplatzgebühren für finanzielle Leistungen zu Gunsten der 
Abgabenzahlenden verwendet werden. Als klassische Lenkungsabgabe 
müssten theoretisch sämtliche eingenommenen Gebühren in Form von 
finanziellen Leistungen zurückgegeben werden. Davon möchte die 
Regierung jedoch absehen und im Sinne des Zweckartikels zusätzliche 
Massnahmen zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs 
finanzieren. Diese dienen primär der Bewusstseinsförderung, der 
Information sowie der Bereitstellung alternativer Mobilitätsmittel.
Die Regierung hat in diesem Zusammenhang bereits die Anschaffung 
von umweltfreundlichen Dienstfahrzeugen sowie Dienstfahrrädern für 
die Mitarbeitenden der Landesverwaltung beschlossen.

Kontakt:

Markus Biedermann
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 21

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