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pafl: Kampf gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

Vaduz (ots)

Regierung beantragt Ratifikation des
Palermo-Übereinkommens
Die Regierung unterbreitet dem Landtag
den Bericht und Antrag zur Ratifikation des Übereinkommens der 
Vereinten Nationen vom 15. November 2000 gegen die 
grenzüberschreitende organisierte Kriminalität 
(Palermo-Übereinkommen), des  Zusatzprotokolls gegen den 
Menschenhandel und des Zusatzprotokolls gegen den Menschenschmuggel.
Die organisierte Kriminalität hat zunehmend grenzüberschreitende 
und internationale Ausmasse angenommen. Ihre Bekämpfung hat sich zu 
einer der grossen Herausforderungen der internationalen Politik 
entwickelt. Ziel des so genannten Palermo-Übereinkommen ist es, die 
internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich zu verstärken. Damit 
soll die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität verhindert 
und effizienter bekämpft werden.  Zur Erreichung dieses Ziels 
verpflichten sich die Vertragsstaaten insbesondere dazu, die 
Beteiligung an einer kriminellen Organisation unter Strafe zu 
stellen. Das Palermo-Übereinkommen setzt Mindeststandards zur 
Strafbarkeit von Delikten, die  häufig in Zusammenhang mit dem 
organisierten Verbrechen stehen, unter anderem Geldwäscherei, 
Korruption und Behinderung der Justiz, sowie zur Einziehung von 
deliktisch erlangten Vermögenswerten.
Das Übereinkommen wird ergänzt durch ein Zusatzprotokoll gegen den
Menschenhandel und ein Zusatzprotokoll gegen den Menschenschmuggel. 
Das Zusatzprotokoll gegen den Menschenhandel befasst sich mit dem 
Kampf gegen den Handel mit Menschen zum Zwecke ihrer Ausbeutung, 
wobei Frauen und Kindern besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. 
Dabei geht es um die Strafbarkeit des Handels mit Menschen, die 
Prävention, den Opferschutz und die Zusammenarbeit zwischen den 
Vertragsparteien. Im Zusatzprotokoll gegen den Menschenschmuggel 
verpflichten sich die Vertragsstaaten, den illegalen und 
ausbeuterischen grenzüberschreitenden Schmuggel von Migrantinnen und 
Migranten sowie die Herstellung oder Beschaffung von gefälschten 
Dokumenten zu diesem Zweck unter Strafe zu stellen.
Die zur Erfüllung der Mindeststandards des Übereinkommens und der 
Zusatzprotokolle notwendigen Gesetzesanpassungen wurden bereits 
durchgeführt. Darüber hinaus erfüllt das liechtensteinische Recht 
verschiedene Anforderungen, die das Übereinkommen und die 
Zusatzprotokolle als fakultative Weiterentwicklung der 
innerstaatlichen Gesetzgebung vorsehen.
Mit der Ratifikation des Palermo-Übereinkommens und der beiden 
Zusatzprotokolle kann Liechtenstein einen wichtigen Beitrag zur 
wirksameren Bekämpfung des organisierten Verbrechens auf 
internationaler Ebene leisten.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Katja Gey
Tel.: +423/236 60 58

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