pafl: Förderung Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien
Vaduz (ots)
Vaduz, 14. November (pafl) - Die Regierung hat anlässlich ihrer Sitzung vom 13. November 2007 den Bericht und Antrag zum Gesetz über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien (Energieeffizienzgesetz, EEG) zuhanden des Landtags verabschiedet. Dieses Gesetz soll das Gesetz über die Förderung des Energiesparens (Energiespargesetz) aus dem Jahre 1996 ablösen. Analog zur Energiepolitik der EU liegen die Schwerpunkte des neuen Gesetzes auf der Reduktion des Energieverbrauchs, einer intelligenten, das heisst rationelle Verwendung von Energie sowie der Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien. Ausgangspunkt ist dabei das "Energiekonzept Liechtenstein 2013", welches die Regierung am 18. Februar 2004 verabschiedet hat. Es postuliert verschiedene energiepolitische Ziele und enthält ein Bündel von Massnahmen für den sinnvollen und zielgerichteten Einsatz von Energie. Das Energieeffizienzgesetz soll der Umsetzung des Energiekonzeptes mehr Schubkraft verleihen und die mehr als zehnjährigen Erfahrungen aus dem Energiespargesetz einfliessen lassen.
Die Raumwärmeversorgung vom Altbaubestand hat mit rund 50 Prozent den grössten Anteil am Energieverbrauch und bietet das grösste, einfach realisierbare Einsparpotenzial. Eine Vorgabe aus dem Energiekonzept 2013 sieht die Verdoppelung der Förderbeiträge für die Wärmedämmung bestehender Bauten vor. Das neue, vereinfachte Förderverfahren basiert zudem auf einer einfach zu handhabenden, flächenbezogenen Förderung und löst das bisherige, aufwändige Berechnungsverfahren des Heizwärmebedarfs ab. Das EEG sieht die finanzielle Unterstützung des Minergie-Standards bei Alt- und Neubauten vor und schafft so einen Anreiz zur Erfüllung dieses besonders energieeffizienten Standards. Haustechnikanlagen werden in Zukunft auch dann gefördert, wenn sie in bestehenden Bauten zum Einsatz kommen, die nicht wärmetechnisch saniert werden. Der Einsatz von erneuerbaren Energien wird ausgebaut, indem die Förderungen für thermische Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen verstärkt werden. Neben einer höheren Investitionsförderung wird auch die Abnahme- und Vergütungspflicht für den produzierten Strom aus neu erstellten Anlagen eingeführt. Nach demselben Schema sollen neben den Photovoltaikanlagen auch KWK-Anlagen gefördert werden.
Im Juni 2007 hat der Landtag dem Beschluss Nr. 151/2006 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zur Übernahme der Richtlinie 2004/8/EG die Zustimmung erteilt. Diese Richtlinie über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt (Kraft-Wärme-Kopplungs-Richtlinie, KWK-Richtlinie) hat zum Ziel, die Energieeffizienz zu steigern und die Energieversorgungssicherheit zu verbessern. Hierfür wird ein Rahmen für die Förderung und Entwicklung einer effizienten, am Nutzwärmebedarf orientierten und auf Primärenergieeinsparungen ausgerichteten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt geschaffen. Durch diese Richtlinie werden unter anderem Herkunftsnachweise für Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung definiert und eine einheitliche Berechnungsmethode für den erzeugten Strom aus solchen Anlagen festgelegt. Darüber hinaus sind die einzelnen Mitgliedstaaten verpflichtet, eine Analyse des nationalen Potenzials für den Einsatz von hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung zu erstellen. Die Umsetzung der KWK-Richtlinie ist nach der Durchführung der Vernehmlassung in das EEG eingearbeitet worden.
Der Vollzug des EEG, welches den Zielen des Energiekonzeptes 2013 zum Durchbruch verhelfen soll, obliegt grösstenteils der Energiefachstelle. Die Energiefachstelle, welche neu als Abteilung innerhalb des Amts für Volkswirtschaft organisiert ist, wird deshalb in Bezug auf die meisten Fördermassnahmen mit der nötigen Entscheidungskompetenz ausgestattet, damit die Förderanträge effizient bearbeitet werden können. Auch die Energiekommission wird neu strukturiert. Sie soll ein mit politisch unabhängigen Spezialisten besetztes Experten-Gremium sein, das die Regierung energiepolitisch berät, die technologischen Entwicklungen verfolgt und das EEG hinsichtlich seiner Zielerreichung laufend beobachtet.
Kontakt:
Violanda Lanter-Koller
Mitarbeiterin des Ressorts Wirtschaft
Tel.: +423/236 74 26