pafl: Ein modernes Sachenrecht für Liechtenstein
Vaduz (ots)
Vaduz, 14. November (pafl) - In den vergangenen Jahrzehnten ist das Sachenrecht in der Schweiz, welches als Rezeptionsvorlage des heutigen liechtensteinischen Sachenrechts diente, verschiedentlich novelliert worden. Diese Änderungen wurden von Liechtenstein nicht, beziehungsweise nur unvollständig, nachvollzogen. Seit der Einführung des Sachenrechts im Jahre 1923 sind demnach die sachenrechtlichen Bestimmungen im Wesentlichen unverändert geblieben und daher nicht mehr geeignet, den modernen Herausforderungen, insbesondere an eine zeitgemässe Grundbuchführung, zu entsprechen. Ein modernes Sachenrecht zählt nicht zuletzt zu den entscheidenden institutionellen Rahmenbedingungen einer funktionsfähigen Wirtschaft und ist somit ein wichtiger Standortfaktor.
Basierend auf den Ergebnissen der Arbeit einer von der Regierung bereits im Jahre 1996 zur Ausarbeitung eines Grundbuchbereinigungsgesetzes eingesetzten Kommission wurde das Projekt vom Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt und in weiterer Folge vom Ressort Justiz bearbeitet und im Sommer des vergangenen Jahres ein Vernehmlassungsbericht verabschiedet. Die Ergebnisse dieser durchwegs positiv aufgenommenen Vernehmlassung wurden in den aktuell von der Regierung verabschiedeten Bericht und Antrag eingearbeitet, wobei die in der Schweiz derzeit noch pendente Revision des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts erst im Rahmen eines weiteren Schrittes nachvollzogen werden soll, um dem Gesetzgebungsprozess in der Schweiz nicht vorzugreifen. Ein anderer Teil des Vernehmlassungsberichtes, die Umsetzung der Richtlinie 2002/47/EG betreffend Finanzsicherheiten, wurde in einen separaten Bericht und Antrag übernommen und ist bereits im September vom Landtag beschlossen worden.
Das gegenständliche Vorlagenpaket beinhaltet Regelungen zur Modernisierung des Grundbuchrechts im Allgemeinen, beispielsweise die Schaffung der Grundlagen für eine Grundbuchverordnung, aber auch die Bereitstellung praktikablerer Mittel zur Bereinigung des Grundbuches sowie weitere Verbesserungs- beziehungsweise Modernisierungsschritte wie die gesetzliche Regelung des EDV-Grundbuchs sowie des elektronischen Geschäftsverkehrs mit dem Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt in Grundbuchangelgenheiten.
Die vorgeschlagenen Änderungen orientieren sich sowohl was die gesetzlichen Grundlagen betrifft als auch im Bereich der technischen Umsetzung der Modernisierung des Grundbuchs an den entsprechenden Regelungen und Gegebenheiten in der Schweiz. Dies entspricht der Tradition des schweizerischen Rechts als Rezeptionsgrundlage im Sachenrecht.
Die Regierung ist überzeugt, dass mit dem vorliegenden Bericht und Antrag zur Abänderung des Sachenrechts und weiterer Gesetze ein wichtiges Massnahmenpaket zur Stärkung der institutionellen Rahmenbedingungen vorgeschlagen wird.
Kontakt:
Ressort Justiz
Heino Helbock
Tel.: +423/236 74 25