pafl: Anerkennung von Berufsqualifikationen
Vaduz (ots)
Vaduz, 15. November (pafl) - Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Umsetzung der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen zuhanden des Landtags verabschiedet. Mit der Berufsqualifikationsrichtlinie werden 15 EWR-relevante Richtlinien, davon zwölf sektorbezogene Richtlinien, die die Tätigkeiten des Arztes, der Krankenschwester und des Krankenpflegers, des Zahnarztes, des Tierarztes, der Hebamme, des Apothekers und des Architekten betreffen, und drei Richtlinien zur Einführung eines allgemeinen Systems der Anerkennung von Berufsabschlüssen für die meisten anderen geregelten Berufe, zu einem einzigen Rechtsakt zusammengefasst.
Die Richtlinie gilt für alle Angehörigen eines Mitgliedstaats, die als Selbstständige oder abhängig Beschäftigte einen reglementierten Beruf in einem anderen Mitgliedstaat ausüben wollen als dem, in dem sie ihre Berufsqualifikationen erworben haben
Mit der neuen Berufsqualifikationsrichtlinie wird die bestehende Regelung zur Anerkennung von Berufsqualifikationen mit dem Ziel reformiert, einen Beitrag zur Flexibilität der Arbeitsmärkte zu leisten, eine weitergehende Liberalisierung der Erbringung von Dienstleistungen herbeizuführen, einen stärkeren Automatismus bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen zu fördern und die Verwaltungsverfahren zu vereinfachen.
Die Umsetzung dieser Richtlinie erfolgt durch die Totalrevision des Gesetzes über die Anerkennung von Hochschuldiplomen und beruflichen Befähigungsnachweisen sowie in verschiedenen sektorialen Gesetzen.
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Ressort Bildungswesen
Simon Biedermann
Mitarbeiter der Regierung
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