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pafl: Verordnung zum Krankenversicherungsgesetz abgeändert

Vaduz (ots)

Vaduz, 5. Dezember (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 4. Dezember 2007 die Verordnung zum Gesetz über die
Krankenversicherung abgeändert. Mit der Verordnungsabänderung werden 
verschiedene Massnahmen zur Kostenstabilisierung im Gesundheitswesen 
umgesetzt.
Eine der Massnahmen betrifft die Anpassungen der Leistungen von 
Physiotherapeuten, medizinischen Masseuren, Ernährungsberatern und 
der Ergotherapeuten. Weiters wird den Apothekern ein 
Substitutionsrecht eingeräumt, das sie nach Information des 
verordnenden Arztes ermächtigt, ein Originalarzneimittel durch ein 
billigeres Generika zu ersetzen. Bei ärztlich verordneten Badekuren 
wird wie in der Schweiz die Beitragsleistung der Kassen auf 10 
Franken während höchstens 21 Tagen pro Kalenderjahr festgesetzt.
Weiters soll die Prävention gefördert werden, in dem auf den 1. 
Januar 2008 ein neues präventivmedizinisches Untersuchungsprogramm in
die Grundversorgung aufgenommen wird. Zudem erfolgt nach Evaluation 
die unbefristete Vergütungspflicht der Kassen für das Herzturnen.
Ausserdem werden kleine Anpassungen im Bereich der 
Krankengeldversicherung vorgenommen. Einerseits soll keine 
Versicherungspflicht für Arbeitnehmer bestehen, die im 
Jahresdurchschnitt weniger als acht Arbeitsstunden pro Woche 
beschäftigt sind. Andererseits wird, analog zur Unfallversicherung, 
der anrechenbare Lohn auf 126'000 Franken angehoben.
Ebenfalls auf Empfehlung der Leistungskommission wird in Anpassung
an den technologischen Fortschritt eine neue Röntgendiagnostik 
(digitale Volumentomographie) als Leistung im Bereich der Radiologie 
als vergütungspflichtige Leistung  im Rahmen der obligatorischen 
Krankenpflegeversicherung in den Leistungskatalog aufgenommen.

Kontakt:

Ressort Gesundheit
Sandro D'Elia
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423/236 60 10

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