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pafl: Unterstützung für Hilfsprogramme des IKRK

Vaduz (ots)

Vaduz, 19. Dezember (pafl) - Die Regierung hat
beschlossen, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) 
insgesamt 320'000 Franken zur Verfügung zu stellen. Je 50'000 Franken
gehen an Hilfsprogramme in Uganda, Kolumbien und Israel/Palästina. 
Ein weiterer Beitrag von 100'000 Franken wird dem IKRK 
nicht-zweckgebunden übergeben. Ausserdem soll die Hilfe für 
Minenopfer des IKRK mit 70'000 Franken unterstützt werden.
Das IKRK ist die grösste Partnerorganisation Liechtensteins in der
Nothilfe. Die Regierung versucht bei der Auswahl der zu 
unterstützenden Länder vornehmlich jene zu berücksichtigen, die zu 
den "vergessenen Konflikten" gehören und/oder eine grosse 
Unterfinanzierung aufweisen. Kolumbien und Uganda gehören zu den 
Ländern, die in den Medien wenig präsent sind, wo die 
Hilfsorganisationen daher Schwierigkeiten haben, die nötigen 
finanziellen Mittel aufzutreiben. Zwar hat sich die Lage in beiden 
Ländern etwas entspannt, aber die grosse Anzahl von intern 
Vertriebenen zeigt, dass humanitäre Hilfe nach wie vor sehr wichtig 
ist. Während das IKRK den Menschen in Uganda dabei hilft, wieder in 
den Alltag zurückzufinden (z.B. mit der Ausstattung von 
Flüchtlingshaushalten mit Mitteln zur landwirtschaftlichen 
Produktion), sind in Kolumbien die Versorgung mit Lebensmitteln und 
die medizinische Hilfe weiterhin zentral geregelt.
Der Konflikt zwischen Israel und Palästina gehört zwar nicht zu 
den "vergessenen Konflikten", die betroffene Bevölkerung ist aber 
durch die Verschlechterung der Situation in der Region vermehrt auf 
humanitäre Hilfe angewiesen. Das IKRK sieht den Kernpunkt seiner 
Arbeit darin, dafür zu sorgen, dass das humanitäre Völkerrecht auch 
unter israelischer Besatzung eingehalten wird.
Ein zusätzlicher Beitrag von 100'000 Franken wird dem IKRK 
nicht-zweckgebunden zugesprochen. Indem der Betrag nicht an ein 
spezifisches Programm gebunden wird, kann das IKRK ihn dort 
einsetzen, wo der Bedarf am grössten ist. Ausserdem leistet 
Liechtenstein einen Beitrag von 70'000 Franken  für die Aktivitäten 
des IKRK für Minenopfer. Dieser Beitrag ist im Zusammenhang mit der 
Ottawa-Konvention (Internationales Übereinkommen über das Verbot von 
Antipersonen-Minen von 1997) zu sehen, über welche sich Liechtenstein
verpflichtet hat, die internationalen Bemühungen zur Minenräumung und
Minenopferhilfe finanziell zu unterstützen.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Andrea Hoch
Telefon +423 236 60 62

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