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pafl: Übernahme der Wasserrahmenrichtlinie ins EWR-Abkommen

Vaduz (ots)

Vaduz, 30. Januar (pafl) - Die Regierung
unterbreitet dem Landtag einen Bericht und Antrag zur Übernahme der 
EG-Wasserrahmenrichtlinie ins EWR-Abkommen. Am 28. September 2007 hat
der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Wasserrahmenrichtlinie 
mit Anpassungen in das EWR-Abkommen aufzunehmen. Um die 
Wasserrahmenrichtlinie in nationales Recht umzusetzen, müssen das 
Gewässerschutzgesetz und das Wasserrechtsgesetz angepasst werden.
Das Gewässerschutzgesetz wird in folgenden Aspekten abgeändert:
-	Die Zielsetzung für eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung und
für den Schutz von Gewässern abhängiger Landökosysteme wird ergänzt;
-	der Grundsatz der Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten und 
die Verpflichtung zur internationalen Koordination werden 
aufgenommen;
-	die Umweltziele für die Gewässer und die Fristen zur Zielerreichung
werden aufgenommen;
-	die Bestandesaufnahme, das Gewässermonitoring, die 
Massnahmenplanung und die Ausarbeitung des Bewirtschaftungsplanes 
werden geregelt.
Im Weiteren muss das Wasserrechtsgesetz in dem Sinne geändert 
werden, dass der Wasser-Bewirtschaftungsplan im internationalen 
Kontext erstellt werden muss.
Ganzheitlicher Ansatz
Mit der Richtlinie wird gegenüber den sektoralen 
Gewässerschutzrichtlinien der vergangenen Jahre ein ganzheitlicher, 
integrierter Ansatz verfolgt: Über die Staats- und Ländergrenzen 
hinweg sollen die Gewässer innerhalb von Flusseinzugsgebieten 
koordiniert bewirtschaftet werden. Die Merkmale jeder 
Flussgebietseinheit sind zu erfassen, die Auswirkungen menschlicher 
Tätigkeiten auf den Zustand der Gewässer zu überprüfen und die 
Wassernutzung wirtschaftlich zu analysieren. Weiters ist ein 
Verzeichnis der Gebiete, für die gemäss den gemeinschaftlichen 
Rechtsvorschriften ein besonderer Schutzbedarf festgestellt wurde, zu
erstellen. Anschliessend muss für jedes Einzugsgebiet ein 
Bewirtschaftungsplan und ein Massnahmenprogramm erstellt werden, in 
denen die Ergebnisse der durchgeführten Analysen und Studien 
berücksichtigt werden.
Umsetzung innerhalb bestehender Strukturen
Liechtenstein liegt vollumfänglich in der neun Staaten umfassenden
Flussgebietseinheit Rhein. Im Rahmen internationale Gremien 
(Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee (IGKB), 
Internationale Regierungskommission Alpenrhein (IRKA)) und gestützt 
auf das Gewässerschutzgesetz arbeitet Liechtenstein heute schon an 
der praktischen Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie mit.

Kontakt:

Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Jeannine Niedhart, Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 236 60 93

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