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pafl: Ein Jahr Diversion - Ein erfolgreiches Modell

Vaduz (ots)

Vaduz, 7. Februar (pafl) - Die Diversion als
Alternative zu einem gerichtlichen Strafverfahren bei kleinen 
Delikten ist ein Erfolgsmodell: Im Jahr 2007 wurde 324 straffällig 
gewordenen Personen die Diversion angeboten. Die Erfolgsquote ist 
erfreulich hoch: Nur in 33 Fällen scheiterte die diversionelle 
Erledigung; in 138 Fällen ist die Diversion schon erfolgreich 
abgeschlossen, 171 sind noch hängig. Davon entfallen aber 137 
Angebote auf Einstellung des Verfahrens für eine Probezeit; diese 
Angebote werden erfahrungsgemäss in fast allen Fällen angenommen. 
Daher kann insgesamt von einer Erfolgsquote von rund 90 Prozent 
gesprochen werden.
Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher freut sich, dass 
die Diversion schon im ersten Jahr so gut angelaufen ist: "Richtig 
angewendet ist die Diversion eine sinnvolle Sache. Der Staat nimmt 
die Interessen des Opfers besser wahr als durch eine Verurteilung. Es
wird Frieden gestiftet und der Schaden ausgeglichen. Einerseits wird 
der Verdächtige nicht unnötig durch eine Vorstrafe und durch eine 
öffentliche Verhandlung stigmatisiert, andererseits muss er zu seiner
Tat stehen und bestimmte Leistungen erbringen."
Massvolle Anwendung der Diversion
Bei der Aufteilung der Diversionsfälle auf Deliktsgruppen ergibt 
sich folgendes Bild:
50 Vermögensdelikte,
84 Delikte gegen Leib und Leben,
32 Delikte gegen die Freiheit,
3 Delikte gegen die Privatsphäre, Berufsgeheimnisse und Ehre,
3 Sexualdelikte,
8 Urkundendelikte,
103 Delikte gegen das Betäubungsmittelgesetz,
5 strafbare Handlungen nach dem Sorgfaltspflichtgesetz,
177 andere strafbare Handlungen.
Die Gesamtzahl von 465 Fällen erklärt sich durch Fälle, in denen 
mehrere Delikte gegen eine Person angezeigt waren.
In 6 weiteren Fällen hat das Fürstliche Landgericht die Diversion 
angewendet, nachdem die Staatsanwaltschaft einen Strafantrag 
eingebracht hatte.
Von den insgesamt 324 Fällen, in denen die Staatsanwaltschaft ein 
Diversionsangebot machte, entfielen
110 auf Zahlung eines Geldbetrages,
16 auf gemeinnützige Leistungen,
147 auf Probezeit,
51 auf Durchführung eines aussergerichtlichen Tatausgleiches.
Nach dem früheren Recht hätte die Staatsanwaltschaft in allen 324 
Fällen einen Strafantrag beim Landgericht einbringen müssen, der ein 
förmliches Strafverfahren durch Erlass einer Strafverfügung, 
Verhandlung und in einigen Fällen auch noch ein aufwändiges 
Rechtsmittelverfahren ausgelöst hätte. Im Falle eines Schuldspruches 
wäre eine Eintragung in das Strafregister erfolgt.
Der Leitende Staatsanwalt Robert Wallner betont aber, dass bei 
schwerer Schuld kein Diversionsangebot gemacht wurde: "Aggressive 
Schläger kommen nicht in den Genuss der Diversion." Laut Wallner wird
die Staatsanwaltschaft weiterhin auf eine massvolle Anwendung der 
Diversion achten.
Positive Auswirkungen auf die Betroffenen
Josef Köck, Geschäftsstellenleiter der Bewährungshilfe, erlebt die
positiven Auswirkungen von Diversion auf die betroffenen Täter und 
Opfer in der alltäglichen Praxis: "Wenn Straftaten geschehen, ist die
sozial-konstruktive Herangehensweise zu bevorzugen, weil 
Gerechtigkeit in erster Linie durch Wiedergutmachung des Schadens 
entsteht."
Der Grundtenor der gemeinnützigen Einrichtungen, welche den Tätern
die gemeinnützige Arbeit geben ist daher, dass es sich hierbei 
"durchwegs um flotte junge Leute handle, die gerne arbeiten". Der 
Chef eines Betriebes berichtete der Bewährungshilfe zum Beispiel, 
dass sich einer bei ihm dafür bedankte, dass er kommen durfte, um zu 
arbeiten.
Die jungen Leute sehen die gemeinnützigen Leistungen als Chance, 
ihren Fehler wieder gutmachen zu können und nicht durch Verurteilung 
als Verbrecher abgestempelt zu werden. 31 Personen wurden von der 
Staatsanwaltschaft und 3 Personen von Landrichtern zur Vermittlung 
von gemeinnützigen Leistungen zugewiesen. Die begangenen Delikte 
reichen hier von Sachbeschädigung (21 Prozent), Einbruchsdiebstahl 
und Diebstahl (je 16 Prozent). In einem Fall sind durch die 
Vermittlung gemeinnütziger Leistungen zwei geschädigte Firmen bereit 
gewesen, einem Betroffenen bei der Schadensgutmachung 
entgegenzukommen und haben die Schuld zur Gänze erlassen.
Im aussergerichtlichen Tatausgleich hat die Bewährungshilfe 
letztes Jahr 53 Täter und 52 Opfer betreut. 43 Akten wurden von der 
Staatsanwaltschaft, 2 von Landrichtern zugewiesen. Die Delikte 
betrafen Körperverletzung (39 Prozent), gefährliche Drohung (27 
Prozent) und Sachbeschädigung (20 Prozent). Durch das diversionelle 
Vorgehen können bei der Konfliktregelung soziale Probleme geklärt 
werden. 76 Prozent der Konflikte konnten positiv erledigt werden. Die
Geschädigten bekommen Gelegenheit sich mitzuteilen, sie erfahren 
Entschädigung und Aussöhnung. Josef Köck erklärt dazu: "Die 
Wiedergutmachung des entstandenen Schadens wird eher als 
Gerechtigkeit empfunden, und die Perspektive von künftigem Frieden 
wird von der überwiegenden Mehrheit der Geschädigten häufiger als 
Sicherheit erlebt als eine formale Verurteilung."
Die Täter wiederum werden mit der Problematik ihres Handelns und 
den Folgen konfrontiert, so wie ein Tatverdächtiger, der erkannte, 
dass er in einer Gewaltbeziehung lebte, was ihm erst durch die 
Reflexion in der Konfliktregelung richtig bewusst wurde. Ihm hatte es
gut getan, dass seine Position auch gehört wurde, was es ihm 
schliesslich ermöglichte, zu seinen Fehlern zu stehen und den Schaden
gutzumachen. Die Tateinsicht ist ein Schritt, der den meisten Tätern 
enorm schwer fällt, der aber erst geändertes Verhalten ermöglicht.
Eine besondere Form der Konfliktregelungen sind Partnerschafts- 
und Ehekonflikte, die 44 Prozent der zugewiesenen Konfliktregelungen 
ausmachten, von denen ¾ positiv erledigt wurden. Die 
Ausgleichsgespräche bieten die Chance, das Verhalten und die 
Dynamiken im Zusammenleben zu reflektieren, um künftig Gewalt zu 
verhindern. Kinder als schwächstes Glied werden zumeist zum Spielball
im Streit ihrer Eltern. In vielen Fällen kann das künftige Verhalten 
den gemeinsamen Kindern gegenüber geklärt oder zumindest Verständnis 
für deren Situation geschaffen werden.

Kontakt:

Ressort Justiz
Heino Helbock
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 74 25

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