pafl: Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen und des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren dem Landtag unterbreitet
Vaduz (ots)
Vaduz, 14. Februar (pafl) - Die Regierung unterbreitet dem Landtag einen Bericht und Antrag über die Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen sowie einen Bericht und Antrag über die Abänderung dieses Gesetzes im Bereich der Sektoren (Wasser-, Energie-, Verkehrsversorgung und Telekommunikation). Damit werden EWG/EG-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt.
Mit den Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG wurden die Richtlinien über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung und in der Telekommunikation geändert. Damit wird den Forderungen nach Vereinfachung und Modernisierung entsprochen, die sowohl von den Auftraggebern als auch von den Wirtschaftsteilnehmern geäussert wurden. Die Richtlinien stützen sich dabei auf die im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft verankerten Grundsätze: Gleichbehandlung, transparenter und nicht diskriminierender Wettbewerb, Verhältnismässigkeit, gegenseitige Anerkennung und Kampf gegen Betrug und Korruption.
Durch die Anpassung soll neuen Technologien und Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds Rechnung getragen werden, insbesondere wird ein neues Verfahren eingeführt, der so genannte wettbewerbliche Dialog. Darüber hinaus wird die Entwicklung elektronischer Verfahren gefördert, wie beispielsweise durch die Einführung eines dynamischen Beschaffungssystems und der elektronischen Auktion. Weiters sieht die Richtlinie die Möglichkeit vor, Rahmenvereinbarungen abzuschliessen.
Neben dem Gesetz über die Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge (ÖAWG) sind auch die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge und die Kundmachung der Schwellenwerte anzupassen. Ebenso anzupassen sind das ÖAWSG, die Verordnung und die Kundmachung der Schwellenwerte im Bereich der Sektoren.
Kontakt:
Stabsstelle öffentliches Auftragswesen
Wendelin Lampert
Tel.: +423 236 62 70