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pafl: Interpellation betreffend häusliche Gewalt gegen Frauen beantwortet

Vaduz (ots)

Vaduz, 21. März (pafl) - Die Regierung hat an ihrer
Sitzung vom 18. März 2008 die Interpellation betreffend die häusliche
Gewalt gegen Frauen beantwortet und an den Landtag weitergeleitet. Im
Bericht der Regierung werden die mit dem Thema in unmittelbarem 
Zusammenhang stehenden rechtlichen Bestimmungen und die allgemeine 
Situation in Bezug auf häusliche Gewalt in Liechtenstein dargelegt. 
Mit der Schaffung des Gewaltschutzrechtes im Polizeigesetz und den 
entsprechenden Bestimmungen in der Exekutionsordnung ist in den 
letzten Jahren ein Instrumentarium geschaffen worden, das sich in der
Praxis zur Vorbeugung und Abwehr jeglicher Form von häuslicher Gewalt
sehr bewährt hat. Dennoch ist sich die Regierung bewusst, dass in 
erster Linie Aufklärung und Sensibilisierung zur Gewaltproblematik 
ein Gegenmittel zur auch in Liechtenstein auftretenden häuslichen 
Gewalt darstellen müssen. Mit der Interpellationsbeantwortung zu 
diesem sozial-politisch wichtigen Thema soll die Bewusstseinsbildung 
in der Öffentlichkeit einen Anstoss erhalten.

Kontakt:

Ressort Justiz
Harald Oberdorfer
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 65 90

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