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pafl: Neues Gesetz über die Pensionsversicherung für das Staatspersonal in Vorbereitung

Vaduz (ots)

Vaduz, 2. April (pafl) - Die Regierung hat einen
Bericht und Antrag zur Änderung des Gesetzes über die 
Pensionsversicherung für das Staatspersonal zuhanden des Landtags 
verabschiedet. Zielsetzung der Gesetzesrevision ist eine verstärkte 
Autonomie der Pensionsversicherung für das Staatspersonal, die 
Neuregelung der Finanzierung sowie die Erhöhung der Flexibilität.
Bei der Finanzierung sollen die Staatsgarantie aufgehoben und ein 
Bandbreitenmodell eingeführt werden. Dieses erlaubt es in Zukunft, 
flexibler auf sich ändernde Rahmenbedingungen zu reagieren. Die 
prozentuale Aufteilung der Beiträge auf Dienstgeber und Dienstnehmer 
soll sich dabei am Landesdurchschnitt orientieren.
Das heutige Gesetz über die Pensionsversicherung für das 
Staatspersonal stammt in den Grundzügen aus dem Jahr 1988. Mit der 
Abänderung des Gesetzes im Jahre 1998 erfolgten dann wesentliche 
Anpassungen vor allem technischer Natur. In der Zwischenzeit ist die 
Pensionsversicherung für das Staatspersonal sehr stark gewachsen. Die
Strukturen müssen überdacht werden. Handlungsbedarf lösen auch die 
berechtigten Wünsche und Anforderungen der angeschlossenen 
Institutionen aus. Diese operieren zunehmend in einem 
privatwirtschaftlich orientierten Umfeld und haben entsprechende 
Anforderungen an die Pensionsversicherung, die diese heute aufgrund 
der starren gesetzlichen Regelungen nicht erfüllen kann. Neben diesen
technischen und organisatorischen Aspekten gilt es aber auch, die 
Finanzierung zu überdenken und das Fundament für die Entwicklung der 
nächsten Jahre zu legen.
Alle diese Fragen müssen in einem Spannungsfeld zwischen sicherer 
Altersvorsorge, Finanzierbarkeit und politischer Machbarkeit 
beantwortet werden.

Kontakt:

Amt für Personal und Organisation
Peter Mella, Amtsleiter
Tel.: +423 236 66 60

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