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pafl: Energieeffizienzgesetz geht in April-Landtag - Inkrafttreten auf 1. Juni 2008 geplant

Vaduz (ots)

Vaduz, 2. April (pafl) - Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 1. April 2008 die Stellungnahme zu den anlässlich der 
ersten Lesung betreffend die Schaffung des neuen 
Energieeffizienzgesetzes (Gesetz über die Förderung der 
Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien (EEG)) aufgeworfenen 
Fragen verabschiedet. Die Vorlage ist im Rahmen der ersten Lesung, 
welche im Dezember 2007 stattgefunden hat, bei den Abgeordneten auf 
breite Zustimmung gestossen.
Sowohl die Notwendigkeit als auch die Aktualität der Vorlage wurde
mehrfach hervorgehoben. Die vom Landtag intensiv geführte Diskussion 
hat aufgezeigt, dass das Thema Energie ein sehr aktuelles Thema ist, 
welches viele Personen bewegt. Sollte der Landtag das Gesetz gemäss 
der Regierungsvorlage im April verabschieden, tritt das EEG, 
vorbehaltlich des ungenutzten Ablaufs der Referendumsfrist, am 1. 
Juni 2008 in Kraft.
In der Stellungnahme werden seitens der Regierung zunächst 
grundsätzliche Fragen behandelt. Diese betreffen unter anderem die 
Förderung energieeffizienter Haushaltsgeräte und Beleuchtungsmedien, 
die Höhe der aktuellen Gemeindeförderungen, die Kosten und 
CO2-Einsparungen von Gebäudesanierungen sowie verschiedene Fragen 
rund um das Thema Minergie und die Förderung anderer erneuerbarer 
Energien wie Wind und Geothermie.
Eine wesentliche Anpassung gegenüber der ursprünglichen Vorlage 
schlägt die Regierung in der Höhe der Förderung des 
Minergie-P-Standards vor: der Förderbetrag soll von 7'500 Franken auf
15'000 Franken pro Objekt verdoppelt werden soll. Neu wird auch 
explizit im Gesetz festgehalten, dass die Durchführung von 
Informations- und Sensibilisierungskampagnen insbesondere 
hinsichtlich energieeffizienter Beleuchtungsmittel und 
Haushaltsgeräte zum Aufgabenbereich der neuen Energiekommission 
gehört. Weiters wird eine Revisionsklausel vorgeschlagen, wonach auf 
Anträge, die zwischen dem 1. Januar 2008 und dem Inkrafttreten des 
EEG eingereicht worden sind, auf Antrag hin das neue Recht Anwendung 
finden soll.

Kontakt:

Ressort Wirtschaft
Hannes Pingitzer, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 44

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