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pafl: Abänderung der Verordnung zum Gesetz über die Krankenversicherung und der Gesundheitsversordnung

Vaduz (ots)

Vaduz, 30. April (pafl) - Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 29. April eine Änderung der Verordnung zum Gesetz über 
die Krankenversicherung und eine Änderung der Gesundheitsverordnung 
zur Kenntnis genommen und genehmigt.
In der Revision des Krankenversicherungsgesetzes vom Jahr 2000 
wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass Chiropraktoren gemäss 
Sanitätsgesetz nach eigener Diagnose behandeln dürfen. Es kam in der 
Praxis schon damals sehr selten vor, dass Chiropraktoren auf 
vorgängige Überweisung von Ärzten tätig wurden. Das Verordnen von 
Arzneimitteln, Medizinprodukten und Analysen blieb jedoch weiterhin 
den Ärzten vorbehalten. Aus diesem Grund wird nun im neuen Anhang die
Vergütungspflicht für bestimmte chiropraktorische Leistungen 
geregelt. Die Möglichkeit von Chiropraktoren, Analysen, Arzneimittel 
und Mittel und Gegenstände verordnen zu dürfen, orientiert sich an 
bestehenden analogen schweizerischen Bestimmungen.
Weitere Änderungen umfassen unter anderem Anpassungen der 
Terminologie im Gesetzestext, sowie Änderungen im Bereich der 
Vorsorgeuntersuchungen.

Kontakt:

Ressort Gesundheit
Sandro D'Elia, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 10

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