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pafl: Postulatsbeantwortung zur gemeinsamen Obsorge verabschiedet

Vaduz (ots)

Vaduz, 7. Mai (pafl) - Mit Postulat vom 16. Februar
2006 war die Regierung vom Landtag eingeladen worden, Abklärungen 
hinsichtlich der gemeinsamen Obsorge von Eltern nach Trennung, 
Scheidung oder Ungültigerklärung der Ehe als Regelfall zu treffen und
dem Landtag Vorschläge für eine allfällige Gesetzesänderung zu den 
entsprechenden Bestimmungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch 
(ABGB) zu unterbreiten. In ihrer Sitzung vom 6. Mai ist die Regierung
dieser Einladung nun gefolgt.
Die Postulatsbeantwortung legt die unterschiedlichen gesetzlichen 
Regelungen der gemeinsamen Obsorge von Liechtenstein, der Schweiz, 
Österreich und Deutschland detailliert dar. Weiters werden darin 
verschiedene ausländische Studien dargelegt und näher gebracht. 
Derzeit wird beim Marie Meierhofer-Institut für das Kind in Zürich 
die umfassende Schweizer Studie zum Thema "Kinder und Scheidung" 
ausgearbeitet. Die Ergebnisse der Studie werden im Jahr 2008 
erwartet. Die Veröffentlichung ist auch für Liechtenstein von 
Bedeutung, da die schweizerische Regelung zum einen als 
Rezeptionsvorlage für Liechtenstein diente und zum anderen bereits 
mehrfach im Landtag auf die Wichtigkeit der Studie verwiesen wurde. 
Da die Veröffentlichung der Schweizer Studie bereits Ende des Jahres 
2006 angekündigt worden war und in weiterer Folge immer wieder neu 
datiert wurde, hatte die Regierung das Postulat bisher nicht 
beantwortet.
Im Sommer 2007 hat die Regierung die Projektgruppe "200 Jahre 
ABGB" ins Leben gerufen. Dabei soll die gesamte 
Zivilrechtskodifikation Liechtensteins bis ins Jahr 2012 auf einen 
aktuellen Stand gebracht werden. Im Zuge ihrer Arbeit hat sich die 
Projektgruppe auch der Thematik des Kindschaftsrechts angenommen und 
bereits erste konkrete Gesetzesvorschläge für eine 
Kindschaftsrechtsnovelle erarbeitet. Es ist nun geplant, das 
novellierte Kindschaftsrecht inklusive dem Recht der gemeinsamen 
Obsorge noch im Herbst diesen Jahres in die Vernehmlassung zu 
schicken. Bis dahin sollte auch die Schweizer Studie vorliegen, 
sodass sie noch in der Regierungsvorlage berücksichtigt werden kann.

Kontakt:

Ressort Justiz
Simone Lugger, Juristische Mitarbeiterin
Tel.: +423 236 7642

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