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pafl: Liechtenstein nimmt an Expertentreffen über die Rückführung von illegalen Potentatengeldern in die Herkunftsländer teil

Vaduz (ots)

Vaduz, 28. Mai (pafl) - Liechtenstein hat an einem
von der Schweiz organisierten internationalen Treffen für 
Regierungsexperten über die Rückführung von illegalen 
Potentatengeldern in die Herkunftsländer teilgenommen. Das Thema der 
Potentatengelder betrifft alle internationalen Finanzplätze. Der 
Kampf gegen solche unrechtmässig erworbenen Vermögenswerte - vor 
allem die Identifikation, Blockierung, Einziehung und Rückgabe 
solcher Gelder - erfordert das Engagement aller betroffenen Staaten 
in gemeinsamer Verantwortung. Auch für Liechtenstein ist die 
Rückführung solcher Gelder und die Verbesserung der internationalen 
Zusammenarbeit in diesem Bereich ein wichtiges Anliegen.
An dem informellen Seminar, das vom 25. bis 27. Mai 2008 in 
Lausanne stattfand, nahmen rund 60 Experten aus etwa 30 Ländern sowie
der Weltbank und der UNO teil. Es war das vierte Seminar im Rahmen 
des 2001 von der Schweiz lancierten "Lausanne-Prozesses", der den 
Dialog zwischen betroffenen Staaten im Rahmen der internationalen 
Rechtshilfe in Strafsachen fördern soll. Liechtenstein war durch den 
Leitenden Staatsanwalt Robert Wallner und Katja Gey (Amt für 
Auswärtige Angelegenheiten, Vorsitzende der von der Regierung 
eingesetzten Arbeitsgruppe Korruptionsprävention) vertreten. Das 
International Centre for Asset Recovery (ICAR), das mit massgeblicher
Beteiligung Liechtensteins finanziert wird, unterstützte die 
Organisation und Durchführung des Seminars.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC) 
sieht vor, dass illegale Gelder korrupter Machthaber, so genannter 
Potentaten oder Kleptokraten, dem betroffenen Staat zurückerstattet 
werden. Die liechtensteinische Gesetzgebung ermöglicht dies 
grundsätzlich heute schon. Mit der noch in diesem Jahr geplanten 
Ratifikation der UNCAC wird eine vollständige Rückgabe von sich in 
Liechtenstein befindenden Potentatengeldern verbindlich.
Das vierte Lausanner Seminar konzentrierte sich auf konkrete 
Fälle, aufgrund derer praktische Probleme bei den bestehenden 
Verfahrensinstrumenten aufgezeigt und Lösungsmöglichkeiten diskutiert
wurden. Liechtenstein stellte dabei das so genannte objektive 
Verfallsverfahren dar, das eine Einziehung und Rückgabe von illegalen
Geldern auch ohne strafrechtliche Verurteilung im Herkunftsstaat oder
in Liechtenstein ermöglicht. Die diskutierten Modelle und Lösungen 
können als Grundlage für mögliche Anpassungen der innerstaatlichen 
Gesetzgebungen dienen und zur konkreten Umsetzung der UNCAC 
beitragen.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Katja Gey, Botschaftsrätin
Tel.: +423 236 60 55

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