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pafl: Abänderung des Landesbürgerrechtsgesetzes vorgeschlagen

Vaduz (ots)

Vaduz, 4. Juni (pafl) - Die Regierung unterbreitet
dem Landtag mit Bericht und Antrag einen Vorschlag zur Abänderung des
Landesbürgerrechtsgesetzes. Dadurch sollen ein erleichtertes 
Einbürgerungsverfahren für Staatenlose und Findelkinder sowie 
Integrationsmassnahmen für ausländische Einwohnerinnen und Einwohner 
geschaffen werden.
Einerseits umfasst die Gesetzesvorlage schwerpunktmässig die 
aufgrund einer Motion aus dem Jahre 2006 geforderten notwendigen 
integrativen Bestimmungen, wie die Beherrschung der deutschen 
Sprache, Kenntnisse der Rechtsordnung und der Staatskunde sowie eine 
positiv abgelegte Prüfung. Mit dem vorliegenden Massnahmenpaket 
sollen sich Ausländer leichter, rascher und besser in die 
liechtensteinische Gesellschaft unter Teilnahme am wirtschaftlichen, 
kulturellen und gesellschaftlichen Leben und unter Beibehaltung der 
eigenen Identität gut eingliedern können.
Andererseits war die Regierung mit einer Initiative aus dem Jahre 
1999 eingeladen worden, ein erleichtertes Verfahren für die 
Einbürgerung von Staatenlosen zu überprüfen. Der vorliegende 
Regierungsvorschlag über die erleichterte Einbürgerung von 
Staatenlosen und von Findelkindern orientiert sich zum einen im 
wesentlichen an jener Lösung, wie sie von den Initianten dargelegt 
wurde, und zum anderen, als Vorbereitung für den geplanten Beitritt, 
am Übereinkommen über die Verringerung der Fälle von Staatenlosigkeit
vom 30. August 1961 (New Yorker Konvention) und am Übereinkommen über
die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954. Mit der 
Gesetzesanpassung können noch bestehende Lücken bezüglich der 
liechtensteinischen Mitgliedschaft bei diesen internationalen 
Übereinkommen geschlossen werden.
Weitere Anpassungen des Landesbürgerrechtsgesetzes betreffen die 
Verleihungsvoraussetzungen und -hindernisse, die erweitert wurden, um
einerseits eine objektivere Einbürgerungspraxis zu ermöglichen und 
andererseits einen flexibleren Handlungsspielraum für die zuständigen
Behörden zu schaffen.
Insgesamt umfasst die Gesetzesvorlage im Wesentlichen folgende 
Bereiche:
- Einführung von Integrationsmassnahmen;
- Schaffung erweiterter Verleihungsvoraussetzungen und -hindernisse;
- Einführung des Erwerbs durch unbekannte Abstammung (Findelkind);
- Einführung des Erwerbs infolge Staatenlosigkeit;
- Anpassung der Wohnsitzerfordernisse zum einen an die 
Integrationsmassnahmen und zum anderen an die umliegenden 
Nachbarstaaten;
- Gegliederte Übersicht durch Einteilung in Kapitel;
- Vereinheitlichung der Verfahrensschritte.
Aus sachbezogenen Gründen soll die Abänderung des 
Landesbürgerrechtsgesetzes mit dem neuen Gesetz über die 
Ausländerinnen und Ausländer ohne EWR- oder Schweizer 
Staatsangehörigkeit insbesondere im integrativen Bereich abgestimmt 
und beide Gesetzes sollen gemeinsam dem Landtag zur Behandlung 
unterbreitet werden.

Kontakt:

Ressort Inneres
Erik Purgstaller, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 92

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