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pafl: Verordnung zum neuen Tabakpräventionsgesetz beschlossen

Vaduz (ots)

Vaduz, 24. Juni (pafl) - Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 24. Juni 2008 die Verordnung zum neuen 
Tabakpräventionsgesetz genehmigt. Die Verordnung konkretisiert das 
vom Landtag am 13. Dezember 2007 beschlossene Gesetz. Unter anderem 
werden in der Verordnung die Räume und Bereiche genannt, in denen das
Rauchverbot gilt, die Kennzeichnungspflichten entsprechend formuliert
sowie der Vollzug geregelt.
"Das neue Gesetz dient dem Schutz der Bevölkerung vor den 
schädlichen Auswirkungen von Tabakerzeugnissen, insbesondere vor den 
Gefahren des Passivrauchens", so Regierungsrat Martin Meyer. "Die 
Regierung ist sich bewusst, dass das vom Landtag beschlossene 
Tabakpräventionsgesetz für Gesprächsstoff sorgt. Während sich jedoch 
mehr als 70 Prozent der Bevölkerung in Liechtenstein klar für ein 
"Ja" zum neuen Gesetz aussprechen, gibt es speziell in der 
Gastronomie offene Fragen bei der Umstellung, alle anderen 
Regelungsbereiche des Gesetzes sind unbestritten."
Gebäude und Räumlichkeiten mit Rauchverbot
Das neue Rauchverbot gilt gemäss Tabakpräventionsgesetz
- in Gebäuden des Gemeinwesens;
- in öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen;
- in geschlossenen Räumen gastgewerblicher Betriebe, soweit diese für
Gäste zugänglich sind;
- in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Dies bedeutet in der Praxis, dass das Rauchverbot insbesondere in 
folgenden Einrichtungen gilt:
- in Gebäuden von Land und Gemeinden und öffentlich-rechtlicher 
Körperschaften;
- in Restaurants, Bars, Diskotheken;
- in Schulen und anderen Bildungsstätten;
- in Krankenhäusern;
- in Kinos, Museen, Bibliotheken, Theatern;
- in Empfangsräumen und Ladenlokalen;
- im Zug, Bus, Postauto.
Regelmässige Kontrollen vorgesehen
Regierungsrat Martin Meyer betont, dass es in der Einführungsphase
regelmässige Kontrollen des Amtes für Lebensmittelkontrolle und 
Veterinärwesen geben wird. Kontrollen sind in allen 
Regelungsbereichen, welche das Gesetz vorsieht, geplant. Kontrollen 
werden insbesondere aber auch in allen Gaststätten durchgeführt. Für 
alle Betriebe gelten dabei die gleichen Rechte und Pflichten. 
Regierungsrat Martin Meyer: "Die Kontrollen werden mit Augenmass und 
natürlich immer im Rahmen der Verhältnismässigkeit durchgeführt 
werden. Die Regierung ist sich bewusst, dass es mit der Einführung 
des Tabakpräventionsgesetzes zu einer neuen Situation in 
Liechtenstein kommen wird, die bei allen Beteiligten eine gemeinsame 
Anstrengung erfordert. Der Gesetzgeber hat im Vollzug jedoch auch 
eine Mitwirkungspflicht der verantwortlichen Personen vorgesehen. 
Dies bedeutet, dass diese Personen auch im Vollzug mitwirken müssen."
Draussen rauchen - drinnen geniessen
Erfahrungen in anderen europäischen Ländern haben gezeigt, dass 
die Einführung des Nichtraucherschutzes viel unproblematischer ist, 
als vorher angenommen wurde. Kunden stellen sich darauf ein, 
gemeinsam vor der Türe zu rauchen. Nichtraucher geniessen das 
rauchfreie Essen. Zigarettenrauch enthält über 4'000 Schadstoffe. Die
gesundheitlichen Schäden des Passivrauchens sind wissenschaftlich 
bewiesen.
www.rauchfrei.li
Die Regierung hat auf der neuen Website www.rauchfrei.li alle 
offenen Fragen und Informationen zum neuen Gesetz über den 
Nichtraucherschutz und die Werbung für Tabakerzeugnisse 
zusammengefasst. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter des Amtes für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen 
für weitere Informationen zur Verfügung.
"Immer mehr Länder in Europa und der Welt halten öffentlich 
zugängliche geschlossene Räume rauchfrei. Ein Trend, der nicht mehr 
umkehrbar ist. Ab 1. Juli 2008 wird es in Liechtenstein 'draussen 
rauchen - drinnen geniessen' heissen", so Regierungsrat Martin Meyer 
über die internationale Entwicklung zum Schutz der Nichtraucher.

Kontakt:

Ressort Gesundheit
Sandro D'Elia, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 10

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