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pafl: Wichtiger Impuls für den Handel zwischen den EWR-Mitgliedstaaten durch das "New Legislativ Framework" (NLF)

Vaduz (ots)

Vaduz, 29. Juli (pafl) - Im Rahmen der zweitägigen
"DACH"-Sitzung (Treffen der Akkreditierungsstellen aus Deutschland-D,
Österreich-A, der Schweiz-CH und Liechtenstein) hat das Amt für 
Handel und Transport auf Initiative des Ressort Wirtschaft am 
Dienstag, 29. Juli 2008, eine Informationsveranstaltung über die 
neuen Inverkehrsetzungsbestimmungen (NLF) im EWR angeboten. Vertreter
der interessierten Unternehmen, der Wirtschaftsverbände und der 
betroffenen Behörden haben sich über die geplanten Massnahmen 
informieren lassen.
Amtsleiter Wilfried Pircher führte in das Thema ein und leitete 
die Diskussion. Annabel Brewka von der Europäischen Kommission 
(Generaldirektion Unternehmen und Industrie) fasste die umfangreichen
Verordnungen und Beschlüsse zum neuen System anschaulich zusammen und
ergänzte ihre Ausführungen mit dem Umsetzungsfahrplan in der 
Europäischen Union. Die Situation in der Schweiz wurde von Veronika 
Kuhn-Styrsky vom Staatsekretariat für Wirtschaft in Bern und von Jörg
Manz vom Zollinspektorat Schaanwald dargelegt. Thomas Näf vom Amt für
Handel und Transport erläuterte die rechtliche und organisatorische 
Ausgangslage in Liechtenstein. In der anschliessenden 
Diskussionsrunde konnten die Teilnehmer Fragen zu ihren 
Spezialgebieten klären. Die neue Ausrichtung und das Ziel der 
Harmonisierung wurden allseits begrüsst.
Was wird mit dem neuen Rechtsrahmen bezweckt? Die mit dem neuen 
Rechtsrahmen verbundenen Massnahmen sind ein wichtiger Schritt auf 
dem Weg zur Vollendung des Binnenmarktes, denn sie werden diesem die 
stärksten Impulse seit dem so genannten Delors-Paket von Anfang der 
90er-Jahre geben. Das Paket wird viele technische Hemmnisse 
beseitigen und so die Vermarktung von Waren in anderen 
Mitgliedstaaten vereinfachen. Eine nationale technische Vorschrift 
dürfte nicht mehr verhindern, dass ein Produkt, das in einem 
Mitgliedstaat bereits rechtmässig in Verkehr gebracht wurde, auch in 
einem anderen Mitgliedstaat vermarktet wird. Ein Mitgliedstaat, der 
einem Produkt den Marktzugang verweigern will, muss die objektiven 
Gründe hierfür genau und ausführlich darlegen und dem einführenden 
Unternehmen Gelegenheit zur Stellungnahme geben, bevor eine 
endgültige Entscheidung getroffen wird. Diese Verlagerung der 
Beweislast wird den Unternehmen hohe, unnötige Kosten ersparen.
Eine weitere Neuerung wird die Einrichtung von Produktinfostellen 
in allen Mitgliedstaaten sein. Diese Stellen werden über die 
nationalen technischen Vorschriften informieren, damit Unternehmen, 
insbesondere KMU, sich zuverlässige und präzise Angaben über das 
geltende Recht in dem Mitgliedstaat beschaffen können, in dem sie 
ihre Produkte absetzen wollen.
Das NFL umfasst insbesondere
  • Die Einführung besserer Regeln für die Marktüberwachung, um Endverbraucher und gewerbliche Nutzer vor unsicheren Produkten, einschliesslich Einfuhren aus Drittländern, zu schützen.
  • Die Erhöhung der Vertrauenswürdigkeit und der Qualität der Konformitätsbewertung von Produkten durch strengere und klarere Regeln für die Notifizierungsanforderungen der Konformitätsbewertungsstellen.
  • Die Wiedererlangung der Glaubwürdigkeit und Klarstellung der Bedeutung der CE-Kennzeichnung.
  • Die Schaffung eines gemeinsamen Rechtsrahmens für Industrieerzeugnisse in Form eines Instrumentariums von Massnahmen, auf denen künftige Rechtsvorschriften aufbauen können.

Kontakt:

Amt für Handel und Transport
Thomas Näf
Tel.: +423 236 69 04
thomas.naef@aht.llv.li

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