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pafl: Beitritt zum Haager Übereinkommen von 1970 betreffend die Beweisaufnahme in Zivil- und Handelssachen

Vaduz (ots)

Vaduz, 13. August (pafl) - Die Regierung
unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag zum Haager 
Übereinkommen vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in
Zivil- und Handelssachen. Das Haager Übereinkommen ist am 7. Oktober 
1972 in Kraft getreten und hat eine breite Anerkennung gefunden. Bis 
heute gehören ihm 44 Vertragsstaaten an. Liechtenstein kann dem 
Übereinkommen beitreten. Es wird aber nur in den Beziehungen zu jenen
Staaten gelten, die den Beitritt Liechtensteins nach seinem Vollzug 
anerkennen werden.
Liechtenstein hat im Bereich der Zivilrechtspflege, im Besonderen 
bezüglich der Verfahren und der Rechtshilfe, bisher nur wenige 
Abkommen abgeschlossen, so etwa das Europäische Übereinkommen vom 7. 
Juni 1968 betreffend Auskünfte über ausländisches Recht, das 
Zusatzprotokoll zu diesem Übereinkommen und den Vertrag vom 1. April 
1955 mit Österreich über Rechtshilfe, Beglaubigung, Urkunden und 
Vormundschaft. Die Regierung hält es für angezeigt, den Beitritt zum 
Übereinkommen nun zu vollziehen, um im betroffenen Bereich die 
internationale Zusammenarbeit zu verstärken.
Das Übereinkommen befasst sich ausschliesslich mit Fragen der für 
die Rechtshilfe relevanten Beweisaufnahme in Zivil- und Handelssachen
und widerspiegelt organisatorische und verfahrensrechtliche 
Verbesserungen im Vergleich zu früheren Abkommen, welchen 
Liechtenstein nicht beigetreten ist. Insbesondere sieht das 
Übereinkommen eine Vereinfachung der Übermittlungswege und die 
Schaffung von Zentralen Behörden vor. Es wurde auch auf die 
Eigenheiten des anglo-amerikanischen Zivilprozessrechts Rücksicht 
genommen. Ausserdem sollen alle günstigeren und weniger 
einschneidenden Verfahren beibehalten werden, die sich für die 
Vertragsparteien des Übereinkommens aus dem internen Recht, aus 
internen Verfahrensvorschriften und aus bilateralen oder 
multilateralen Verträgen ergeben.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Roland Marxer, Amtsleiter
Tel.: +423 236 60 50

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