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pafl: Abänderung des Ärzte- und des Gesundheitsgesetzes

Vaduz (ots)

Vaduz, 21. August (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 19. August 2008 einen Bericht und Antrag betreffend
die Abänderung des Ärztegesetzes und des Gesundheitsgesetzes 
verabschiedet. Anlass der Vorlagen ist die Umsetzung einer 
europäischen Richtlinie über die Anerkennung von 
Berufsqualifikationen.
Diese Richtlinie ersetzt alle bisherigen Richtlinien über die 
Anerkennung von beruflichen Qualifikationen. Für Bestimmungen der 
Diplomanerkennung, welche nicht durch berufsspezifische Gesetze, wie 
das Ärzte-, Gesundheits- oder Veterinärgesetz geregelt werden, findet
das Gesetz über die Anerkennung von Berufsqualifikationen subsidiär 
Anwendung. Letzteres wurde vom Landtag bereits beschlossen, ist aber 
noch nicht in Kraft getreten.
Wesentliche Neuerungen der Richtlinie, die im Ärztegesetz 
umgesetzt werden sollen, betreffen die verstärkte Zusammenarbeit und 
einen verstärkter Informationsaustausch der Behörden der einzelnen 
Vertragsstaaten des EWR sowie die Ausübung des freien 
Dienstleistungsverkehrs.
Aus Anlass der Gesetzesrevision wurden im neuen Ärztegesetz 
zusätzlich notwendige Anpassungen vorgenommen. So wurden die 
Bestimmungen über den Ärzteausweis abgeändert. Im Sinne einer 
möglichst harmonisierten Umsetzung der Richtlinie für die jeweiligen 
Berufe wurden ausserdem im Gesundheitsgesetz Anpassungen bezüglich 
der Dienstleistungserbringung vorgenommen. Weiters wurden 
Bestimmungen betreffend die Heilmittelversorgung zur Bekämpfung 
übertragbarer Krankheiten und der diesbezüglichen Schadensdeckung 
aufgenommen.

Kontakt:

Ressort Gesundheit
Sandro D'Elia, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 10

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