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pafl: Revision des Schulgesetzes, des Lehrerdienstgesetzes und des Subventionsgesetzes - Umsetzung SPES I

Vaduz (ots)

Vaduz, 27. August (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 26. August 2008 einen Bericht und Antrag zur 
Revision des Schulgesetzes, des Lehrerdienstgesetzes und des 
Subventionsgesetzes zur Umsetzung der "Schul- und Profilentwicklung 
auf der Sekundarstufe I (SPES I)" verabschiedet.
Mit den vorgeschlagenen Änderungen im Schul- und 
Lehrerdienstgesetz sollen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen 
werden, damit Schulen sich eigenständig entwickeln können. Auf dieser
Grundlage sollen sich insbesondere die Schulen auf der Sekundarstufe 
I profilieren können. Gerade auf dieser Stufe enthält das Schulgesetz
engmaschige Regelungen, welche eine eigenständige Entwicklung und 
Profilierung behindern. Hier gilt es, durch Deregulierung Abhilfe zu 
schaffen.
Ein weiteres Anliegen besteht darin, die Übergänge zwischen den 
Schulstufen (Primarstufe, Sekundarstufen I und II) zu glätten. So 
sollen die Selektion am Ende der fünften Stufe der Primarschule 
entschärft, die Organisation innerhalb der Sekundarstufe I 
(Schulmodell) flexibler und durchlässiger gestaltet sowie der 
Übergang in die berufliche Grundbildung oder in weiterführende 
Schulen am Ende der Sekundarstufe I verbessert werden.
An allen öffentlichen Schulen sollen Führungsstrukturen errichtet 
werden, welche geeignet sind, dezentralisierte Kompetenzen 
wahrzunehmen sowie neu geschaffene Freiräume zu nutzen. Insgesamt 
soll auch die Stellung der Eltern gestärkt werden.
Nur wenn diese Neuerungen im Schulgesetz Eingang finden, kann das 
Projekt SPES I an den Standorten der neuen Sekundarschulen auch 
implementiert werden. Mit der vorliegenden Teilrevision wird nun 
klar, in welche Richtung sich das liechtensteinische Bildungswesen 
entwickeln soll. Im Zentrum der Revision steht jedoch nicht die Frage
der Struktur, da jede Schule in einem gewissen Autonomierahmen ihre 
Schulstruktur erarbeiten kann, sondern die Schul- und 
Profilentwicklung, welche sich immer nach der bestmöglichen Förderung
jedes einzelnen Schülers zu richten hat. Dieser vorgeschlagene Weg 
hat in der Vernehmlassung eine ganz überwiegende Mehrheit gefunden.

Kontakt:

Ressort Bildungswesen
Simon Biedermann, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 76 68

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