pafl: Schaffung eines Landwirtschaftsgesetzes
Vaduz (ots)
Vaduz, 27. August (pafl) - Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 26. August 2008 einen Bericht und Antrag zur Schaffung eines Landwirtschaftsgesetzes verabschiedet. Durch die internationalen Globalisierungsbestrebungen haben sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Landwirtschaft in den letzten 15 Jahren drastisch verändert. Die internationalen Herausforderungen und das sich ständig ändernde Umfeld verlangen sowohl von den Liechtensteiner Landwirten als auch von der Agrarpolitik ein hohes Mass an Flexibilität. Daneben muss die Landwirtschaft zunehmend Leistungen erbringen, die vom Markt nicht abgegolten werden, aber im öffentlichen Interesse liegen.
Artikel 20 der Landesverfassung bildet die Basis für die staatliche Förderung und Unterstützung der Land- und Alpwirtschaft zur Hebung der Erwerbsfähigkeit und zur Pflege seiner wirtschaftlichen Interessen. Um diesen Verfassungsauftrag zu erfüllen, müssen die der Agrarpolitik zugrunde liegenden Gesetze weiterentwickelt werden, so dass die Landwirtschaft ihre Leistungen unter den bestmöglichen Bedingungen erbringen kann.
Das Landwirtschaftsgesetz dient der Umsetzung dieser Ziele und Aufgaben. Im Landwirtschaftsgesetz werden die zahlreichen bestehenden Agrargesetze in einem Rahmengesetz zusammengefasst. Damit wird die gewünschte Flexibilisierung der heute starren Agrargesetzgebung herbeigeführt. Anpassungen, welche nicht einen grundsätzlichen Richtungswechsel bedeuten, können einfacher vorgenommen und entsprechende Massnahmen laufend dem aktuellen Entwicklungsstand angepasst werden.
Der Landtag wird künftig pro Legislaturperiode eine agrarpolitische Debatte führen, die weitere Gesamtausrichtung beschliessen und die finanziellen Mittel bestimmen. Indem sich der Gesetzgeber somit auf zentrale Fragestellungen konzentrieren kann, werden seine Möglichkeiten zur Einflussnahme erheblich ausgebaut.
Obwohl das Landwirtschaftsgesetz auf den bisherigen Rechtsnormen aufbaut und keine grundlegend neuen Regelungen eingeführt werden, wird das Gesetz in verschiedenen Bereichen gewisse notwendige Änderungen ermöglichen. So wird in Zukunft eine landwirtschaftliche Ausbildung erforderlich sein als Voraussetzung für die Anerkennung als Landwirtschaftsbetrieb und damit für den Bezug von Förderungen. Ferner werden staatliche Förderungsmassnahmen effizienter und flexibler eingesetzt. Des Weiteren werden die Verantwortung der Landwirte und das Unternehmertum in den kommenden Jahren insgesamt anwachsen. Doch daneben wird mit dem Landwirtschaftsgesetz gleichzeitig auch die lenkungswirksame Finanzierung von Leistungen ins Auge gefasst, die im öffentlichen Interesse erbracht werden. Dazu gehört die ökologische, landschaftspflegerische, tiergerechte und ressourcenschonende Ausrichtung der Landwirtschaft. Über dies wird das Ziel verfolgt, die Berglandwirtschaft in geeigneter Weise zu erhalten und zu stärken. Es soll insgesamt eine dynamische Entwicklung von unternehmerischen Betrieben zugelassen werden. Diese Anpassungsprozesse können jedoch nur ablaufen, wenn sie nicht durch staatliche Eingriffe aufgehalten werden. Die Anpassungen sollen allerdings nur so schnell vorangehen, dass die Entwicklung sozialverträglich bleibt.
Kontakt:
Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Jeannine Niedhart, Mitarbeiterin der Regierung
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