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pafl: Finanzierung von Privatschulen für Spitzensportler und Spitzensportlerinnen im Bereich der beruflichen Grundbildung

Vaduz (ots)

Vaduz, 27. August (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 26. August 2008 beschlossen, dass, gestützt auf das
Berufbildungsgesetz, Personen, welche durch die liechtensteinischen 
Sportverbände als "Spitzensportler" oder "Spitzensportlerin" 
ausgewiesen werden und somit von der Begabtenförderung profitieren, 
das Schulgeld für Privatschulen im Bereich der beruflichen 
Grundbildung mit Berufsziel Fähigkeitszeugnis oder Berufsattest durch
den Staat bezahlt werden, sofern diese Ausbildungsinstitutionen ein 
Programm speziell für Sportschüler und Sportschülerinnen anbieten.
Nach einer umfassenden Betreuung an der Sportschule Liechtenstein 
soll für Sportschüler und Sportschülerinnen eine weiterführende 
Begleitung im Berufswahlprozess ermöglicht werden. Schulabgänger und 
Schulabgängerinnen der Sportschule sollen mit Hilfe der neuen 
Koordinationsstelle beim Amt für Berufsbildung und Berufsberatung 
eine gezielte Unterstützung bei der Lehrstellensuche und auch während
der Lehrzeit erhalten. Weiterführende Schulen sind auf gymnasialer 
Ebene vorhanden. Gemäss Bestimmungen wird das Schulgeld dieser 
gymnasialen Schulen für Spitzensportler und Spitzensportlerinnen neu 
vom Staat bezahlt.
Die aktuelle Gesetzeslage sieht vor, dass grundsätzlich keine 
Privatschulen durch den Staat finanziert werden. Für Spitzensportler 
und Spitzensportlerinnen, welche sich für den dualen Bildungsweg 
entscheiden, gibt es bisher höhere Hürden zu bewältigen. Die neue 
Koordinationsstelle beim Amt für Berufsbildung und Berufsberatung 
wird die sportbegabten Schulabgänger und Schulabgängerinnen der 
Sportschule bei der Lehrstellensuche unterstützen. Mit dem Beschluss 
sollen zusätzliche Angebote für Spitzensportler und 
Spitzensportlerinnen geschaffen werden, welche sich für einen dualen 
Bildungsweg entscheiden. Ein solches, zusätzliches Angebot besteht 
darin, dass ein Spitzensportler oder eine Spitzensportlerin die 
Möglichkeit erhält, eine Privatschule im Bereich der beruflichen 
Grundbildung mit Berufsziel Fähigkeitszeugnis oder Berufsattest zu 
besuchen, welche auch durch den Staat finanziert wird.
Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung rechnet für die 
Übernahme des Schulgeldes für Spitzensportler und 
Spitzensportlerinnen mit jährlichen Mehraufwendungen von rund 18'000 
Franken (zwei bis drei lernende Personen pro Jahr).
Bedingung für Sportschüler und Sportschülerinnen ist, dass sie bei 
Beginn sowie während der gesamten Schuldauer vom jeweiligen Verband 
als Spitzensportler oder Spitzensportlerin deklariert werden 
(Kriterien dafür werden vom Verband definiert) und somit von einer 
Begabtenförderung profitieren könnten.
Zukünftig können im Rahmen der Begabtenförderung auch Begabte in 
den Bereichen Musik und bildnerisches Gestalten von diesen 
beruflichen Privatschulen profitieren, sofern Privatschulen 
entsprechende Angebote zur Verfügung stellen.

Kontakt:

Ressort Bildungswesen
Simon Biedermann, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 76 68

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