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pafl: Einführung eines Betreuungs- und Pflegegeldes bei Hauspflege

Vaduz (ots)

Vaduz, 3. September (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 2. September 2008 einen Vernehmlassungsbericht 
betreffend die Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur 
Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie weiteren 
Gesetzen zwecks Einführung eines Betreuungs- und Pflegegeldes bei 
Hauspflege verabschiedet.
Entsprechend der im Jahre 2007 festgelegten Ziele der künftigen 
Alterspolitik soll mit der Einführung des Betreuungs- und 
Pflegegeldes bei Hauspflege möglichst rasch eine gleichwertige 
Ausgestaltung der ambulanten, häuslichen Betreuung und Pflege im 
Vergleich zum stationären Bereich erreicht werden. Gleichzeitig 
werden in enger Zusammenarbeit mit den Familienhilfen die 
strukturellen Voraussetzungen (zentrale Beratungs- und 
Koordinationsstelle, Aufbau einer Langzeitbetreuung bzw. -pflege) 
geschaffen, um den Betroffenen eine echte Wahlfreiheit zwischen dem 
Leben zuhause und im Heim gewähren zu können.
Das Betreuungs- und Pflegegeld beträgt gemäss der Gesetzesvorlage 
maximal 180 Franken pro Tag und wird allen betreuungs- und 
pflegebedürftigen Menschen unabhängig von Alter und Einkommen auf 
Anmeldung von den AHV-IV-FAK-Anstalten in Zusammenarbeit mit einer 
noch zu errichtenden Fachstelle ausgerichtet. Der Anspruch besteht 
bereits bei Vorliegen einer leichten Hilflosigkeit und wird 
zusätzlich zur Hilflosenentschädigung gewährt. Dies stellt eine 
deutliche Verbesserung im Vergleich zur heutigen Situation dar, 
wonach lediglich im Falle der Pflegebedürftigkeit in Folge einer 
Krankheit auf Grundlage der Verordnung über die Krankenversicherung 
ein Betrag von bis zu 100 Franken pro Tag gewährt werden konnte.
Der nunmehr vorliegende Gesetzesentwurf setzt erste finanzielle 
und strukturelle Massnahmen der in der Beantwortung des im Mai 2007 
eingereichten Postulates betreffend die Besserstellung der ambulanten
Pflege und Betreuung, insbesondere der finanziellen Unterstützung der
Betreuungs- und Pflegearbeit in der Familie aufgezeigten Lösungen um.
Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 24. Oktober 2008. Der 
Bericht kann bei der Regierungskanzlei oder im Internet unter 
www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden.

Kontakt:

Ressort Soziales
Cornelia Marxer-Broder, Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 236 61 79

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