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pafl: Luftreinhalteverordnung zum Umweltschutzgesetz

Vaduz (ots)

Vaduz, 30. September (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 30. September 2008 die Luftreinhalteverordnung 
(LRV) zum Umweltschutzgesetz (USG) genehmigt und erlassen. Mit dem 
Umweltschutzgesetz wurde das Luftreinhaltegesetz aufgehoben, was den 
Erlass einer neuen Luftreinhalteverordnung erforderlich macht. Wie 
das USG wurde die Verordnung weitestgehend gemäss der schweizerischen
Vorlage ausgestaltet. Mit einigen Bestimmungen wird EWR-Recht 
umgesetzt.
Der Aufbau der Verordnung wurde gegenüber den bisherigen 
Verordnungen, welche sich auf das alte Luftreinhaltegesetz stützten, 
vollständig an die schweizerische LRV angeglichen. So werden 
insbesondere die sehr technischen Aspekte der Verordnung in Anhängen 
behandelt. Inhaltlich hat sich gegenüber den bisherigen Bestimmungen 
im Luftreinhaltegesetz und den dazu erlassenen Verordnungen nur wenig
geändert.
Mit Erlass des USG musste auch die bestehende 
Baustellen-Emissionsbegrenzungs-Verordnung (BEV) in einigen formellen
Aspekten angepasst werden.

Kontakt:

Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Jeannine Niedhart, Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 236 60 93

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