pafl: Ratifikation einer Änderung des Direktversicherungsabkommens mit der Schweiz
Vaduz (ots)
Vaduz, 1. Oktober (pafl) - Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag betreffend das Abkommen vom 20. Juni 2007 zwischen Liechtenstein und der Schweiz zur Änderung des Direktversicherungsabkommens von 1996.
Mit der Abkommensänderung wird der Anwendungsbereich des Direktversicherungsabkommens auf die Versicherungsvermittler ausgedehnt. Angesichts der bestehenden Gleichwertigkeit des Aufsichtsrechts im Bereich der Versicherungsvermittlung beseitigen damit Liechtenstein und die Schweiz untereinander Hemmnisse für die Aufnahme und Ausübung der Vermittlertätigkeit und ermöglichen den Versicherungsvermittlern die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in beiden Ländern.
Das Abkommen wurde am 20. Juni 2007 in Bern unterzeichnet und wird bereits seit dem 1. Juli 2007 vorläufig angewendet.
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Katja Gey
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