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pafl: Teuerungszulagen an die Rentner der obligatorischen Unfallversicherung

Vaduz (ots)

Vaduz, 19. November (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 18. November 2008 die Verordnung über die 
Teuerungszulagen an die Rentner der obligatorischen 
Unfallversicherung genehmigt und erlassen. Die Teuerungszulagen für 
die Rentner der obligatorischen Unfallversicherung wurden letztmals 
per 1. Januar 2005 angepasst. Gemäss dem Gesetz über die 
obligatorische Unfallversicherung setzt die Regierung die 
Teuerungszulagen durch Verordnung aufgrund des Landesindexes der 
Konsumentenpreise fest. Die Renten werden auf den gleichen Zeitpunkt 
wie die Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung der 
Teuerung angepasst, nämlich auf den 1. Januar 2009.
Als Grundlage für die Berechnung der Teuerungszulagen in der 
obligatorischen Unfallversicherung gilt der für den Monat September 
massgebende Landesindex der Konsumentenpreise. Dieser wies im 
September 2004 einen Stand von 98,2 Punkten auf (Dezember 2005 = 
100). Im September 2008 erreichte er einen Stand von 104 Punkten. Die
Differenz entspricht einer Teuerung von 5.9 Prozent. Mit dieser 
Teuerungsanpassung werden die in der Verordnung enthaltenen einzelnen
Positionen entsprechend erhöht.

Kontakt:

Ressort Gesundheit
Sandro D'Elia, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 10

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