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pafl: Stellungnahme der Regierung zur Umsetzung der 3. Geldwäscherichtlinie

Vaduz (ots)

Vaduz, 21. November (pafl) - Die Regierung hat dem
Landtag die Stellungnahme zur Umsetzung der 3. Geldwäscherichtlinie 
zukommen lassen. In der Stellungnahme werden die anlässlich der 
ersten Lesung aufgeworfenen Fragen zu einzelnen Bestimmungen des 
Sorgfaltspflichtgesetzes behandelt.
So behandelt die Stellungnahme insbesondere die Thematik des 
Vertragspartners im Intermediärgeschäft, in welchem vorwiegend 
Schweizer Banken und regulierte Schweizer Rechtsanwälte als 
Vertragspartner auftreten. Diese Praxis soll im Interesse der 
Finanzintermediäre weiterhin aufrecht erhalten werden können. Um das 
bisher erreichte hohe Niveau bei der Bekämpfung von Geldwäscherei und
Terrorismusfinanzierung bewahren zu können, kann sich der 
Sorgfaltspflichtige beim Intermediärgeschäft allerdings nicht auf die
Anwendung vereinfachter Sorgfaltspflichten berufen.
Die Stellungnahme sieht zudem als Neuerung vor, dass jegliche 
Sorgfaltspflichtakten unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen 
auch elektronisch aufbewahrt werden können.
Aufgrund strikter Vorgaben in der 3. Geldwäscherichtlinie ist eine
Ausnahme von der Anwendung verstärkter Sorgfaltspflichten auf 
Korrespondenzbankbeziehungen mit Schweizer Instituten nicht möglich. 
Die konkreten Auswirkungen auf die Praxis werden allerdings sehr 
beschränkt bleiben, insbesondere unter Berücksichtigung des 
Umstandes, dass diese verstärkten Sorgfaltspflichten auf bestehende 
Geschäftsbeziehungen lediglich im Falle von besonderen Abklärungen 
anzuwenden sind.
Ferner enthält die Stellungnahme Erläuterungen bezüglich der 
Delegation von Überwachungspflichten im Rahmen von Outsourcing- oder 
Vertretungsverhältnissen sowie weitere Ausführungen bezüglich der 
Feststellung und Überprüfung der Identität der wirtschaftlich 
berechtigten Person.

Kontakt:

Ressort Finanzen
Martin Frick, Ressortsekretär Regierungschef
Tel.: + 423 236 60 09

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