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pafl: Klage über 200 Millionen abgewiesen

Vaduz (ots)

Vaduz, 17. Dezember (pafl) - Das Fürstliche
Obergericht hat mit Urteil vom 12. Dezember 2008 die vom Kläger 
Jürgen Hermann gegen das Land Liechtenstein betriebene 
Amtshaftungsklage über 200 Mio. Franken vollumfänglich abgewiesen und
den Kläger zum Ersatz der Verfahrenskosten verpflichtet. Das 
Obergericht stellte in seinem Urteil eindeutig fest, dass das Handeln
der Behörden des Landes nicht ursächlich für den Zusammenbruch des 
Fondsvermögens und den wirtschaftlichen Untergang der Hermann Finance
war. Der Rechtsstandpunkt der Regierung wurde damit bestätigt: Die 
vom Kläger anhängig gemachte Klage ist nicht berechtigt und die vom 
Kläger aufgrund seines Vorgehens verursachten Kosten sind 
grundsätzlich von ihm zu verantworten und dem Land Liechtenstein zu 
ersetzen.

Kontakt:

Martin Frick, Ressortsekretär des Regierungschefs
Tel.: +423 236 60 09

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