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pafl: Veterinärwesen: Obligatorische Schutzimpfung gegen die Blauzungenkrankheit

Vaduz (ots)

Vaduz, 21. Januar (pafl) - Die Regierung hat die
Verordnung über die Schutzimpfung gegen die Blauzungenkrankheit 
genehmigt und erlassen. Die Blauzungenkrankheit ist eine von Insekten
übertragene Infektionskrankheit der Wiederkäuer. Sie wird durch eine 
Virusinfektion verursacht und erreichte im Herbst 2007 die Schweiz. 
In der Nord- und Ostschweiz traten in der Folge rund ein Dutzend 
Fälle auf. Erkrankte Tiere leiden an offenen Stellen im Maul, 
Schwellungen am Kopf und Lahmheit, um nur die Hauptsymptome zu 
nennen, dies als Folge multipler Entzündungsprozesse. Nachdem nur die
Impfung eine erfolgversprechende Prophylaxemassnahme darstellt, wurde
die empfängliche Wiederkäuerpopulation in Liechtenstein wie in der 
benachbarten Schweiz flächendeckend geimpft.
Die Bluetongue-Impfverordnung (BTIV) orientiert sich dabei 
weitgehend am Entwurf der schweizerischen BVET-Amtsverordnung. Sie 
regelt die Durchführung der Impfaktion in diesem Jahr und ist daher 
bis zum 31. Dezember 2009 befristet. Die Bestimmungen betreffend die 
Verantwortlichkeit, die Finanzierung und die Kostenbeteiligung 
entsprechen denjenigen von 2008 und entbinden die Tierhalter 
neuerlich von einer Beitragspflicht, verlangen hingegen wiederum 
deren Mithilfe bei der Durchführung der Schutzimpfungen. Die 
Impfungen müssen bis zum 31. Mai abgeschlossen werden. Der 
finanzielle Aufwand für die Durchführung der Schutzimpfung, welcher 
im Budget 2009 vorgesehen ist, beläuft sich auf rund 70'000 Franken.

Kontakt:

Ressort Gesundheit
Sandro d'Elia, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 10

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