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pafl: Verordnung zum Tierärztegesetz erlassen

Vaduz (ots)

Vaduz, 21. Januar (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 20. Januar 2009 die Tierärzteverordnung erlassen. 
Mit dem neu geschaffenen Tierärztegesetz wurde das 
Umsetzungserfordernis der EG-Richtlinie über die Anerkennung von 
Berufsqualifikationen im Wesentlichen erfüllt. Die vollständige 
Umsetzung der Richtlinie erfolgt in der nun erlassenen Verordnung zum
Tierärztegesetz. Diese regelt insbesondere die Voraussetzungen und 
das Verfahren für die Erteilung einer Bewilligung zur Ausübung des 
tierärztlichen Berufes, die Rechte und Pflichten der 
Bewilligungsinhaber, die fachliche Weiterbildung der Tierärzte, die 
Voraussetzungen und das Verfahren für die Erteilung einer Bewilligung
zur Führung einer Tierklinik und die Gebühren.
Die den Tierärzteberuf betreffenden Bestimmungen waren aus dem 
Gesetz über das Veterinärwesen herausgelöst und in das Gesetz vom 20.
November 2008 über die Tierärzte übergeführt worden, welches am 1. 
Februar 2009 in Kraft treten wird. Die vorausgegangene Überprüfung 
des Veterinärgesetzes im Rahmen der Arbeiten zur Übernahme der 
EG-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen zeigte 
auf, dass diese Massnahme aus legistischen und Transparenzgründen 
notwendig war.

Kontakt:

Ressort Gesundheit
Sandro d'Elia, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 10

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