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pafl: Kommunikationsmarktabgrenzung genehmigt

Vaduz (ots)

Vaduz, 4. Februar (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 3. Februar 2009 das Ergebnis der 
Kommunikationsmarktabgrenzung genehmigt. Gemäss Kommunikationsgesetz 
grenzt das Amt für Kommunikation die relevanten Märkte unter 
weitestgehender Berücksichtigung der Empfehlung der 
EFTA-Überwachungsbehörde über relevante Produkt- und Dienstmärkte ab.
Die Behörde hat am 5. November 2008 eine überarbeitete und verkürzte 
Empfehlung verabschiedet. Die aktualisierte Marktabgrenzung dient der
Anpassung der bestehenden Marktabgrenzungs-Kundmachung an die neue 
Märkteempfehlung der EFTA-Überwachungsbehörde. Sie folgt inhaltlich 
vollumfänglich der neuen Märkteempfehlung auf EWR-Ebene und reduziert
die Anzahl der vormals 18 der Vorabregulierung unterworfenen Märkte 
auf neu sieben, teilweise zusammengefasste Einzelmärkte.
Das Amt für Kommunikation ist gemäss Kommunikationsgesetz 
zuständig zur Bestimmung der sachlich und räumlich relevanten 
Kommunikationsmärkte (sogenannte Marktabgrenzung). Aufbauend auf die 
Ergebnisse der Marktabgrenzung sind seitens des Amtes für 
Kommunikation die Wettbewerbsverhältnisse in den abgegrenzten Märkten
zu prüfen (Marktanalyse). Das Ergebnis der Marktabgrenzung ist gemäss
Kommunikationsgesetz von der Regierung zu genehmigen und im 
Landesgesetzblatt kundzumachen.

Kontakt:

Ressort Verkehr und Kommunikation
Markus Biedermann, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 21

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