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pafl: Patientenverfügungsgesetz in Vernehmlassung

Vaduz (ots)

Vaduz, 25. März (pafl) - In der Regierungssitzung
vom 24. März 2009 wurde der Vernehmlassungsbericht der Regierung 
betreffend die Schaffung eines Gesetzes über Patientenverfügungen, 
welcher im Rahmen der Projektgruppe "200 Jahre ABGB" erarbeitet 
wurde, verabschiedet. Bei der Patientenverfügung handelt es sich um 
eine antizipierte Willenserklärung, mit denen Patienten rechtzeitig 
und im Zustand der Einwilligungsfähigkeit über künftige medizinische 
Behandlungen entscheiden können, falls sie zu einem späteren 
Zeitpunkt die Einwilligungsfähigkeit alters- oder krankheitsbedingt 
verlieren. Die Patientenverfügung stärkt somit das 
Selbstbestimmungsrechts und der Patientenautonomie.
Schon nach geltendem Zivil- und Strafrecht hat jeder einsichts- 
und urteilsfähige Patient grundsätzlich das Recht, eine medizinische 
Behandlung abzulehnen. Dies ist Teil des Persönlichkeitsschutzes und 
durch den Straftatbestand der eigenmächtigen Heilbehandlung auch 
strafrechtlich verankert. Dennoch besteht in der Literatur und in der
Praxis eine beträchtliche Unsicherheit darüber, ob und unter welchen 
Voraussetzungen dieses Ablehnungsrecht auch durch 
Patientenverfügungen ausgeübt werden kann, die in einem zeitlich mehr
oder weniger grossen Abstand zum Behandlungszeitpunkt errichtet 
wurden. Diese Rechtsunsicherheit belastet sowohl die Patienten, die 
nicht verlässlich mit der Beachtung ihres Willens rechnen können, als
auch behandelnde Ärzte, die zu ihrer Berufsausübung zum Schutz vor 
zivil- und strafrechtlicher Haftung einen sicheren Rechtsrahmen 
benötigen.
Um diese Rechtsunsicherheit zu beseitigen, schlägt die 
Vernehmlassungsvorlage die Schaffung eines 
Patientenverfügungsgesetzes vor. Ziel ist eine eindeutige und 
transparente Regelung über die zulässigen Inhalte, die Form und die 
rechtlichen Wirkungen von Patientenverfügungen zu schaffen. 
Leitgedanke ist dabei der Schutz und die Stärkung des 
Selbstbestimmungsrechts der Patienten in Bezug auf medizinische 
Heilbehandlungen.
Als Rezeptionsvorlage bot sich das österreichische 
Patientenverfügungsgesetz an. Da Liechtenstein sowohl das Allgemeine 
bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) als auch das Strafgesetzbuch (StGB) im 
Wesentlichen aus der österreichischen Rechtsordnung übernommen hat, 
ist es wegen der systematischen Nähe sowohl zum Zivil- als auch zum 
Strafrecht sachlich konsequent, auch bei der Schaffung eines 
Patientenverfügungsgesetzes dem österreichischen Modell zu folgen. 
Die Rezeption des Sachwalterrechts - die Vorlage der Regierung 
betreffend die Schaffung des Rechts der Sachwalterschaft wurde im 
Juli letzten Jahres in die Vernehmlassung geschickt - spricht umso 
eher für diesen Schritt, als die neuen Bestimmungen des 
Sachwalterrechts im ABGB bereits ausdrückliche Verweisungen auf das 
spezifisch österreichische Rechtsinstitut der "verbindlichen 
Patientenverfügung" enthalten.
Das Patientenverfügungsgesetz versteht sich als behutsame 
Weiterentwicklung bestehender Grundsätze des Persönlichkeitsschutzes 
und dient der Verdeutlichung und Bereinigung von Streitfragen als der
Schaffung einer gänzlich neuen Rechtslage. Insofern handelt es sich 
um einen ergänzenden Bestandteil des Reformprojekts "200 Jahre ABGB",
welches eine umfassende Modifikation der in Liechtenstein in Geltung 
stehenden Zivilrechtskodifikation zum Ziel hat.
Die Vernehmlassungsfrist endet am 29. Mai 2009.

Kontakt:

Ressort Justiz
Simone Lugger, Mitarbeiterin der Regierung
Tel. +423 236 76 42

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