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pafl: Stärkung des Einlagenschutzes bei den liechtensteinischen Finanzinstituten

Vaduz (ots)

Vaduz, 1. April (pafl) - Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 31. März 2009 einen Bericht und Antrag betreffend die 
Abänderung des Bankengesetzes sowie des 
Investmentunternehmensgesetzes an den Landtag verabschiedet. Dieser 
Bericht und Antrag dient der Umsetzung einer europäischen Richtlinie.
Aufgrund der vor allem im dritten Quartal 2008 ausgelösten und bis 
heute andauernden Marktturbulenzen hat der Rat der Europäischen Union
am 7. Oktober 2008 im Hinblick auf die Wiederherstellung des 
Vertrauens in den Finanzsektor, die Sicherstellung seines 
reibungslosen Funktionierens, die Stabilisierung der Finanzmärkte und
ganz allgemein auf den Kundenschutz entschieden, Massnahmen im 
Bereich des Einlagenschutzes zu ergreifen.
Der Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag sieht vor, die
in einem Konkursfall geschützte Summe von heute 20'000 Euro auf 
100'000 Franken zu erhöhen. Dies hat zur Folge, dass die 
liechtensteinischen Anleger von einer noch grösseren Sicherheit ihrer
Einlagen profitieren. Zudem wird auch gewährleistet, dass die 
liechtensteinischen Banken gegenüber anderen Finanzplätzen nicht 
benachteiligt werden. Der Liechtensteinische Bankenverband hat die 
Erhöhung der Deckungssumme bereits freiwillig auf den 1. April 2009 
beschlossen.
Zusätzlich zur Erhöhung der Deckungssumme erfolgt auch eine 
Privilegierung von Freizügigkeitskonten bei liechtensteinischen 
Banken. Diese Änderung gewährleistet, dass Freizügigkeitkonten im 
Falle eines Deckungsfalles eigenständig betrachtet werden und nicht 
zu eventuell anderen bestehenden Einlagen eines Kunden gezählt 
werden.
Die Europäische Union zieht in Betracht, nach eingehender 
Überprüfung der Situation, die Deckungssumme in einem zweiten Schritt
per 1. Januar 2011 auf 100'000 Euro zu erhöhen. Damit dieser Schritt 
in Liechtenstein vorbereitet ist, wenn die Europäische Union 
entsprechende Beschlüsse fasst, beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe 
der Regierung, des Bankenverbandes und der Finanzmarktaufsicht mit 
der grundsätzlichen Prüfung des Aufbaus der Einlagensicherung in 
Liechtenstein. Die entsprechenden Erkenntnisse der Arbeitsgruppe 
werden der Regierung im Sommer 2009 vorgelegt.

Kontakt:

Ressort Finanzen
Peter Beck, Ressortsekretär
Tel.: +423 236 64 40

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