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pafl: Beitritt zum Patentrechtsvertrag vom 1. Juni 2000

Vaduz (ots)

Vaduz, 22. April (pafl) - Die Regierung unterbreitet
dem Landtag den Bericht und Antrag betreffend den 
Patentrechtsvertrag, die Ausführungsordnung zum Patentvertrag und die
Gemeinsamen Erklärungen der Diplomatischen Konferenz zum 
Patentrechtsvertrag und zur Ausführungsordnung zum 
Patentrechtsvertrag, alle vom 1. Juni 2000.
Am 1. Juni 2000 konnte in Genf der Patentrechtsvertrag (Patent Law
Treaty) abgeschlossen werden. Zu den Erstunterzeichnern gehörte unter
anderem die Schweiz. Dieses Abkommen harmonisiert gewisse 
Formalitäten des Patentrechts und trägt damit zu grösserer 
Rechtssicherheit für die Nutzer des Patentsystems in einem zunehmend 
globalen Umfeld bei. Vereinheitlicht werden bestimmte 
Formalerfordernisse im Zusammenhang mit der Anmeldung und 
Aufrechterhaltung eines Patents, die nationalrechtlich sehr 
unterschiedlich geregelt sind. So legt der Vertrag unter anderem die 
Voraussetzungen für die Zuerkennung des Anmeldedatums eines 
Patentgesuchs fest, regelt die formellen Anforderungen an ein solches
Gesuch, bestimmt die Handlungen, für welche die Bestellung eines 
Vertreters nicht vorgeschrieben werden darf, reduziert die 
Übersetzungslast und beugt dem Rechtsverlust als Folge einer 
versäumten Frist vor.
Die Eidgenössischen Räte haben den Patentrechtsvertrag am 22. Juni
2007 zusammen mit den notwendigen Anpassungen des Patentgesetzes 
genehmigt. Er ist am 1. Juli 2008 für die Schweiz in Kraft getreten. 
Der Patentrechtsvertrag sowie die notwendigen Anpassungen des 
Schweizer Patentgesetzes werden über die Anlagen I und II zum 
Patentschutzvertrag vom 22. Dezember 1978 mit der Schweiz, nach 
welchem Liechtenstein und die Schweiz ein einheitliches 
Patentschutzgebiet bilden, bereits angewendet. Liechtenstein tritt 
jedoch in der Praxis allen relevanten Abkommen dessen ungeachtet als 
selbstständiges Mitglied bei. Dies ist vor allem auch für die 
Beziehungen Liechtensteins zu Drittstaaten von Bedeutung.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Peter Matt
Tel.: +423 236 60 54

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